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BURKHARD DIETZ

Wirtschaftliches Wachstum und Holzmangel im bergisch-märkischen Gewerberaum vor der Industrialisierung

I n h a l t: 1. Forschungsstand und Problemaufriß. - 2. Die Einheit des "Hölzernen Zeitalters" und die Grenzen des frühneuzeitlichen Wirtschaftswachstums. - 3. Holzmangel im bergisch-märkischen Gewerberaum um 1800. - 4. Ausblick: Die Substitution von Holz durch Steinkohle zu Beginn des Industriezeitalters und die ersten Initiativen zur Wiederbewaldung. - 5. Zusammenfassung.

1.

Die ältere Forschung zur Geschichte der Grafschaft Mark und des Herzogtums Berg hat das "Hölzerne Zeitalter" bzw. das von der Holzwirtschaft und der Ressource Holz dominierte vorindustrielle Zeitalter lange Zeit kaum beachtet.1 Im Mittelpunkt der gerade zu diesen Räumen besonders intensiv betriebenen wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Forschung stand vielmehr meist das späte 18. bis frühe 20. Jahrhundert, eben das Zeitalter des "industriellen Durchbruchs", die Erfolgsgeschichte der "Großen Industrie" bis zum Ende des Ersten Weltkrieges sowie allenfalls deren negative Begleit- und Folgeerscheinungen. Die außerordentlich lange Phase der Vorbereitung dieser phänomenalen gewerblich-industriellen Entwicklung, das 16. - 18. Jahrhundert und die "Industrialisierung vor der Industrialisierung", die im internationalen Kontext als "Proto-Industrialisierung" bezeichnet wird,2 wurde von Historikern nur selten in den Blick genommen.3 Ausnahmen wie einige wenige Arbeiten zur Wirtschaftsgeschichte einzelner Städte, welche diese Epoche bewußt und ausführlich mit einbeziehen, bestätigen hier nur die Regel, daß sich nämlich die westdeutsche Forschung nach 1945 zunächst und vor allen Dingen auf das 19. Jahrhundert konzentrierte.4

Im Rückblick verfestigte die ältere Forschung damit den Eindruck einer fast ausschließlich am wirtschaftlichen, technischen und sozialen Fortschritt orientierten Geschichte, den Eindruck eines mit großer Kraft und beinahe schon zwangsläufig nach Modernisierung strebenden Zeitablaufs. Die langen Phasen der Stagnation sowie die Brüche und Krisen gerieten fast ganz aus dem Blick, denn - so könnte man wohl mit einiger Berechtigung behaupten - sie paßten nicht in das erfolgsorientierte Geschichtsbild einer Generation, die das deutsche Wirtschaftswunder und manches andere zu verantworten hatte. Im Angesicht der "deutschen Katastrophe", die ihnen im Alltag und persönlichen Erinnerungshaushalt noch häufig begegnete, schickte sich die überwiegende Mehrzahl der deutschen Historiker in kompensatorischer Absicht nach 1945 lieber an, die vermeintlich erfolgreichen Stränge der deutschen Geschichte aufzuspüren und zu erforschen.5

Dies änderte sich erst gegen Ende der 1970er Jahre, als die Ideologie der permanent wachstumsorientierten Industriewirtschaft spürbar zu wanken begann. Zusätzlich motiviert durch die Energiekrise von 1974 und durch das sich allmählich schärfende ökologische Bewußtsein wurden die modernisierungstheoretischen Ansätze und die Konzentration auf die Erfolgsgeschichte der Industrie nach und nach in Frage gestellt und die Historiker dazu veranlaßt, ihr Forschungsinteresse nun wesentlich stärker auf die lange Phase der "Industrialisierung vor der Industrialisierung", das heißt auf die Frühe Neuzeit zu lenken. Als exzellentes Vorbild erwies sich - nicht nur in dieser Hinsicht - die französische Geschichtswissenschaft, die wesentlich stärker die "longue durée" der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozesse betonte und dabei sogar die Ursprünge der modernen Industriegesellschaft mit ihren geographisch-materiellen und agrarisch-naturgeschichtlichen Wurzeln bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgte.6 Erst in diesem Zusammenhang rückten naturgeschichtliche Themenbereiche - beispielsweise die Klimageschichte oder die Umweltgeschichte7 - nun auch in Deutschland in den Vordergrund eines breiteren historischen Interesses: Unter besonderer Berücksichtigung der von der Natur vorgegebenen Rahmenbedingungen begann man, nach den langfristigen Prozessen der Entwicklung hin zur "modernen Welt" zu fragen.

2.

So besann man sich darauf, daß die Verfügbarkeit von Energie für vorindustrielle Gesellschaften das Schlüsselproblem schlechthin dargestellt hatte und daß der Mensch zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert im Grunde nur "seine eigene Körperkraft und die seiner Haustiere sowie [...] Wind- und Wasserkraft und [...] die Energie von Brennholz, Holz- und Steinkohle" kannte. Das heißt, er hatte zwar die Wahl zwischen "verschiedenartige(n), insgesamt aber noch recht bescheidene(n) Energiequellen", zumal es auch "sehr lange dauern" sollte, "bis die Menschen in der Kohle mehr als nur einen zusätzlichen Brennstoff sahen".8 Eine grobe Energiebilanz für das Europa des ausgehenden 18. Jahrhunderts ergab, daß ca. 41 Prozent der benötigten Energie von Zugtieren, ebenfalls 41 Prozent durch Holz als Brennstoff, aber nur 12 Prozent durch Wasserräder, 3 Prozent durch menschliche Kraft und weniger als 1 Prozent durch Windenergie bereitgestellt bzw. erzeugt wurde.9

Neben der tierischen Arbeitsleistung und der Nutzung der Wasserkraft stellte Holz also zumindest bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine der wichtigsten Energiequellen überhaupt dar, ja man kann angesichts der fast unendlichen Fülle seiner Verwendungszwecke sogar sagen, daß in materieller und existentieller Hinsicht auf Holz und Holzkohle gleichsam die gesamte Kultur der alteuropäischen Zivilisation basierte. Etwa im Gegensatz zum weit fortgeschritteneren Großbritannien dauerte dieser Zustand in Deutschland und seinen frühesten Gewerberegionen, im Kurfürstentum Sachsen und im Herzogtum Berg mit seinen angrenzenden Gewerbezonen, der Grafschaft Mark und dem Siegerland, trotz früher Substitutionsversuche durch Steinkohle sogar noch länger an, in manchen Gegenden immerhin bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.10

In diesem Zusammenhang verdient allerdings ein Aspekt besondere Beachtung, der die Verwendungsarten von Holz betrifft, daß nämlich lange Zeit "Holz als Brennstoff [...] noch vor Holz als Werkstoff" rangierte, denn "schätzungsweise neun Zehntel oder gar neunzehn Zwanzigstel des Holzes wurden bis zum 19. Jahrhundert als Brennholz verbraucht".11 Darüber hinaus wurde Holz natürlich in erheblichem Umfang im Baugewerbe eingesetzt, es lieferte den Grundstoff zur Herstellung aller Transportmittel zu Wasser und zu Lande, aus ihm wurden mechanische Vorrichtungen aller Größen und Arten gebaut, Mühlen mit den kompliziertesten Getrieben, Wasser- und Treträder, Webstühle, Spinnräder, Fässer, Pumpen, landwirtschaftliche Geräte und vieles andere mehr.

Die Wälder schließlich, deren "mobiler" Charakter durch die Rodungen des Mittelalters und die auf die Wüstungen folgende "forstliche Rückeroberung" offenkundig geworden war, wurden auf dem Gebiet des Alten Reiches größtenteils genossenschaftlich bewirtschaftet bzw. genutzt.12 Den berechtigten Mitgliedern des Markwaldes oder der Allmende hatten die Wälder in erster Linie als kostenlose Holzlieferanten, sodann als Nutzfläche für die Viehmast und letztendlich auch als Reservoire für das Sammeln von Streu- und Düngermaterial zu dienen.13 Welche zum Teil verheerenden Folgen diese intensive Waldnutzung auf lange Sicht hatte, erläuterte ein Bericht in dem auf sozio-ökonomische Belange spezialisierten Journal "Hermann - Zeitschrift von und für Westphalen", in dem ein Landwirt vor allem mit Blick auf die Konsequenzen der Waldweide 1824 aufgrund eigener Erfahrungen feststellte: "Nichts hat den Gehölzen mehr bleibenden Vortheil gewährt, als [die] Abschaffung der Viehhude in denselben [...]. Vor noch nicht langer Zeit weideten in unsern süderländischen Gebirgen ganze Heerden Rindvieh und Ziegen unter beständigem Klingklang kleiner Glocken [...]; ihrem Fraße dienten alle Pflanzen [...]. Es war erbärmlich anzusehen, wie sie allen jungen Ausschlag der edelsten Holzsorten zu niederen Krüppelgesträuchen vernichteten [...]. Unläugbar ist die Einstellung dieses größesten der Holzfrevel [...] der stärkste Hebel für unsere Forstkultur [...]. Sollte die verderbliche Wald-Viehhude noch in irgend einer Gegend im Gange seyn, so rathe man doch zu deren Abschaffung!"14 Anders gewendet lassen Forderungen dieser Art deutlich werden, daß der Wald in vorindustrieller Zeit für weite Teile der Agrargesellschaft tatsächlich eine andere wichtige ökonomische Funktion als die des Holzlieferanten zu erfüllen hatte, eine Funktion, die ein Zeitzeuge des proto-industriellen Übergangs aus persönlicher Erinnerung mit folgenden Worten beschrieb: "Als Handel und Ackerbau noch in der Wiege lagen, hatte der Baum nicht seines Holzes wegen Werth, sondern weil er masttragend war. Die Menge der einzutreibenden Schweine bestimmten den Antheil an des Waldes Hauptnutzung."15

Einzelne Bauernhöfe waren, wenn sie keine eigenen Baumbestände hatten, am Wald ihrer Bauerschaften beteiligt, das heißt an einem Forst, der seinerseits wiederum zu einem Dorf gehören konnte. In diesem Fall handelte es sich um "Markgenossenschaften" und "Marken", die von allen Mitgliedern durch einen gewählten Waldschultheißen und ihm unterstellte Forstbedienstete selbst verwaltet und behütet wurden und an denen in der Regel auch der lokale Adel und der Landesfürst als Schutzherren Anteile besaßen. Letztere begnügten sich jedoch meist damit, ihre Anteile in Form von festgelegten Abgaben und durch die Besetzung des Markrichteramtes zu erhalten. Ansonsten hatten alle Mitglieder idealiter das Recht, den Markwald in einem für sie genau festgelegten Umfang zu Weidezwecken, zur Viehmast, zum Holzbezug für die häusliche und gewerbliche Feuerung einschließlich der Köhlerei sowie zum Hausbau zu nutzen.16 Wer sich jedoch nicht an die in einem Waldweistum detailliert festgeschriebenen Nutzungsrechte und Regelungen bezüglich der Holzmengen, Einschlagzeiten und Neuanpflanzungspflichten hielt, wurde vor das Markengericht zitiert. Neben Forstfrevel, Holzdiebstahl und Brandstiftung wurde besonders streng das Verbot des Eintriebs von Schafen in den Markwald geahndet, weil Schafe - wie oben bereits durch den Bericht eines Zeitzeugen dokumentiert - die Triebe des Niederwaldes und damit das nachwachsende Holz vernichteten. Dagegen war das "Torfen", bei dem zur Düngerherstellung Gras auf jungem Holz verbrannt wurde, ebenso häufig erlaubt wie das "Plaggenstechen" bzw. "Heedthacken", das ganze Waldstriche zu "Heiden" veröden ließ, weil der mit Samen und Nährstoffen versehene Waldboden in Stücken herausgelöst und als Streumaterial verwendet wurde. Ein Mitarbeiter der aufklärerischen Zeitschrift "Westfälischer Anzeiger" berichtete über diese Unsitte im Jahre 1800: "In dem größten Theile des Süderlandes herrscht die schädliche Gewohnheit des sogenannten Heedthackens. Das heißt: Man hackt mit einer breiten und scharfen Hacke das Heidekraut mit der Erde und dem größten Theile der Wurzel ab, läßt es einige Zeit zum Austrocknen an der Erde liegen und fährt es dann nach Hause zur Streu unter das Vieh. Verständigere haben längst bemerkt, daß dies eine sehr schädliche Art sey, Streu zu erhalten und den Dünger zu vermehren. Denn mit dem Heidekraute und der Erde, worin es wächst, hackt man entweder den Holzsamen oder schon junge Pflanzen desselben in Mengen hinweg und störet das schon in die Höhe geschossene Holz in seinem Wachstume, indem man theils dessen Wurzeln von Erde entblößt, theils aber auch die beste und nahrhafteste Erde und das Mittel hinwegnimmt, gehörige Feuchtigkeit in dem Boden zurückzuhalten. Der Boden trocknet aus, der Dünger wird weggefahren und das Holz kann nicht gedeihen."17

Und auch die durch die intensive Viehwirtschaft erforderlichen Umzäunungen der Dorfsiedlungen, Weiden und sonstigen Areale, für die zusammen mit Stallungen, Scheunen und Speichern relativ viel Holz verbraucht wurde, wurden - jedenfalls in der Beurteilung des bergischen Rates Konrad von Heresbach - im 16. Jahrhundert noch eher als Symbole einer florierenden Agrarwirtschaft angesehen denn als ressourcenzehrende und damit durchaus bedenkliche Begleiterscheinung moderner Tierhaltung.18 Wie die lokalen Waldweistümer, die meist aus dem 15. Jahrhundert stammten und fast durchweg im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts durch landesherrliche Verordnungen ersetzt bzw. überlagert wurden, so lösten sich auch die auf mittelalterlichem Rechtsdenken beruhenden Markgenossenschaften im Zuge des weiteren frühneuzeitlichen Landesausbaus durch den sukzessiven Verkauf an Privatpersonen und Höfe im 18. und 19. Jahrhundert allmählich auf.19 Dieser Vorgang ist als wichtiger Bestandteil des prozeßhaften Übergangs von der mittelalterlich-feudalen zur "kapitalistischen" Landwirtschaft anzusehen.20

Es würde gewiß zu weit führen, wollte man an dieser Stelle alle in der Frühen Neuzeit und speziell in der Phase des proto-industriellen Übergangs geläufigen Verwendungsarten von Holz auflisten - darüber können einige inzwischen vorgelegte Detailstudien genauere Auskunft geben.21 Schon jetzt dürfte allerdings deutlich geworden sein, daß Holz durchaus "zu Recht als die 'Zentralressource' der vorindustriellen Agrargesellschaft bezeichnet" werden kann, denn "seine Verwendung für energetische und nichtenergetische Zwecke war tatsächlich universell".22 Diese Einsicht brachte Werner Sombart 1917 in seinem großen Werk "Der moderne Kapitalismus" auf eine prägnante Formel, als er mit Bezug auf das europäische Wirtschaftsleben des 16. - 18. Jahrhunderts schrieb: "Das Holz griff in alle Gebiete des Kulturdaseins hinein, war für alle Zweige des Wirtschaftslebens die Vorbedingung ihrer Blüte und bildete so sehr den allgemeinen Stoff aller Sachdinge, daß die Kultur vor dem 19. Jahrhundert ein ausgesprochen hölzernes Gepräge trägt."23

In der Tat spricht einiges dafür, daß das "Hölzerne Zeitalter", dessen Lebenswelt und Ökonomie maßgeblich von der regenerativen Ressource Holz bestimmt wurde, in mancherlei Hinsicht, vor allem aber in ökonomisch-technischer Beziehung, eine Einheit bildete.24 Wie die Wasserkraft so wurde auch das Holz in seinen drei Verwendungszwecken als Brenn-, Bau- und Werkstoff bis an die äußersten Grenzen der jeweils vor Ort verfügbaren Kapazitäten ausgeschöpft. Hält man sich in diesem Zusammenhang vor Augen,25 daß schon im 18. Jahrhundert an der Wupper und ihren Zuflüssen sowie an der Ruhr, Volme und Ennepe bis hin zu Agger und Strunde, kurzum: an allen Wasserläufen der bergisch-märkischen Gewerberegion in einer eigentümlichen, branchenspezifischen und räumlich-geographischen Systematik ein Hammer- und Schleifwerk dem nächsten folgte oder daß sich Bleichen, Pulver- und Papiermühen aneinanderreihten wie Perlen an einer Kette,26 so wird neben der großen gewerblichen Vielfalt vor allem deutlich, daß die maximale Nutzung der kostbaren Ressourcen Wasser und Holz mancherorts schnell ihre Grenzen erreichen konnte.27 Der preußische Bergrat und Fabrikenkommissar Friedrich August Alexander Eversmann, der im Auftrag des Freiherrn vom Stein die Grafschaft Mark und die angrenzenden Teile des Herzogtums Berg mehrfach bereist hatte, schrieb 1804 in diesem Zusammenhang, hier sei "Stunden lang kein unbenutztes Gefälle mehr zu finden".28 Und in Schwelm, dem in der preußischen Mark gelegenen Grenzort zum Herzogtum Berg, der im Verlauf der Geschichte von seiner günstigen Lage immer wieder zu profitieren wußte, dichtete man daher um 1800 den treffenden Reim: "Kein Tropfen Wasser darf uns unbenutzt verfließen, was nicht den Hammer treibt, das muß uns Garn begießen."29

Daß die begehrten Wasser- und Holzressourcen tatsächlich nur in begrenztem Umfang nutzbar waren und daß vor allem in Zeiten anziehender Konjunktur und gefüllter Auftragsbücher die Grenzen der zur Verfügung stehenden Energiereserven mitunter rasch erreicht wurden, wußten die Zeitgenossen nur allzu genau.30 Das Problem, bei allen ökonomisch-technischen Prozessen geradezu unausweichlich von den Quantitäten und Qualitäten der von der Natur bereitgestellten Energieträger abhängig zu sein, war für die Menschen des 16. bis frühen 19. Jahrhunderts gewissermaßen eine Determinante ihres Bewußtseins, das seinerseits wiederum von prägender Wirkung für die Denkstrukturen und Verhaltensweisen im "Hölzernen Zeitalter" war. Der sächsische Hüttenfachmann und Metallurge Johann Andreas Cramer fand für diesen Sachverhalt 1766 folgende prägnante Formulierung: "Unter denen zur Bequemlichkeit, ja zum höchsten Bedürfnis des menschlichen Lebens erforderlichen Dingen ist keines, welches dem Holze die erste Stelle streitig machen kann." Doch dürfe auch die Gefahr des Holzmangels nicht verkannt werden, denn: "Der Mangel fast eines jeden Bedürfnisses läßt sich, obzwar nicht gänzlich, doch großenteils durch andere ersetzen; der Mangel des Holzes durch nichts. Wo dieses nicht vorkömmt oder aus anderen Ländern hingebracht wird, da ist eine unwohnbare Wüstenei."31

Wie diese Worte belegen, war man sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts längst darüber im klaren, daß die in entscheidendem Maße auf der Verfügbarkeit des Energieträgers Holz basierende Wirtschaftsordnung bedroht war, wenn nicht die Schwierigkeiten der Substituierung bald gemeistert oder die Gefahr des Holzmangels auf andere Weise abgewendet würde - darauf verweisen nicht zuletzt die ersten wissenschaftlichen und allgemein-publizistischen Abhandlungen über das Problem des Holzmangels.32 In jedem Fall war aus alltäglicher Erfahrung das Bewußtsein erwachsen, in einem vom Holz dominierten Zeitalter zu leben, auch wenn sich die gegenwärtige Zeit des eigentlich schon permanenten Holzmangels von der "alten Zeit des Holzüberflusses" grundlegend unterschied.33

Die Natur gab die Grenzen des Wachstums vor und zwang mit ihren Mitteln zu einem Verhalten, das - bei aller Dynamik, die auch schon die frühneuzeitliche Wirtschaft an den Tag legte - tendenziell auf Anpassung, Beschränkung und flexible Gegenmaßnahmen abzielte. Der allgemeine Trend zur Knappheit der Ressourcen, welcher der vorindustriellen Ökonomie gewissermaßen immanent war, wurde aber oft durch eine kontinuierlich fortschreitende Dezentralisierung der gewerblichen Standorte aufgefangen, das heißt durch die Nutzbarmachung zusätzlicher Flächen durch Rodungen an Wasserläufen.34 Die Gewerbetreibenden, die diese Lösungsstrategie bevorzugten, verlagerten ihre Betriebe in der Regel im Laufe des 18. oder frühen 19. Jahrhunderts immer weiter flußaufwärts in die Natur hinein und wußten bald die Vorteile einer Produktion auf dem flachen Land zu schätzen, hatten sie doch mit dem Bezug eines von der heimischen Stadt weiter entlegenen Standorts zugleich die kontrollierenden und wachstumshemmenden Einflüsse ihrer Zunft oder Genossenschaft erstmals hinter sich gelassen. Auf diese Weise trug die Dezentralisierung infolge Ressourcenmangels zugleich auch indirekt zur weiteren Ausprägung arbeitsteiliger Produktionsverfahren, zur branchenspezifischen Diversifizierung und zur Etablierung des Verlagswesens bei.35

Eine andere frühe Lösungsstrategie bestand darin, daß man der Ressourcenknappheit im Bereich der Gewerbelandschaften von seiten der Territorialstaaten mit solchen gesetzgeberischen Mitteln begegnete, wie sie im Zeitalter der auf Autarkie bedachten Merkantilstaaten üblich waren: Man erhob zum Beispiel hohe Zölle, um den Holzexport zu beschränken oder um zumindest an seinen Erträgen zu partizipieren, man verhängte Ausfuhrverbote, zum Beispiel auf Holzkohle, und erließ manch andere reglementierende Verordnung etwa in Form von Konzessionierungs- bzw. Privilegierungsrechten, um die Versorgung der heimischen Gewerbe zu sichern und die Staatskasse zu füllen, während man umgekehrt den Holzimport etwa aus den forstreichen Gebieten des Schwarzwaldes oder Frankens in keiner Weise einschränkte.36

Darüber hinaus bemühte man sich aber auch schon seit dem 16. Jahrhundert darum, die Wälder mit Hilfe von Holzordnungen zu schützen, um Raubbau und "Waldverödigung" zu verhindern, das heißt die Nutzung bestimmten forstlich-schonenden Regeln zu unterwerfen. Frühe Beispiele sind etwa für das kurkölnische Herzogtum Westfalen die Polizeiordnungen von 1538 und 1595, die Bergordnung von 1559 und die Waldordnungen von 1590 und 1666, für die niederrheinischen Herzogtümer Jülich und Berg die Polizeiordnungen von 1554, 1669, 1732 und 1761 sowie die Bergordnung von 1542, für die oberbergische Herrschaft Homburg die Holzordnung von 1569 zum Schutz des Waldes vor dem Vieh, für die Grafschaft Nassau-Dillenburg die Holzordnung von 1562 und schließlich für die brandenburgischen Herzogtümer Kleve-Mark das Ausfuhrverbot für Holzkohle zum Schutz des Waldes von 1607 sowie die Jagd- und Waldordnung von 1649. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang aber auch verschiedene exemplarisch wirkende Spezialverordnungen, die bei Konzessionierungen oder anderen Anlässen fixiert wurden, etwa: die speziell auf die Verhinderung des Holzkohlenexports und die Sicherung von Neuanpflanzungen angelegte Holzkohlenordnung des Herzogtums Berg von 1572 für die Ämter Steinbach, Porz und Windeck, die Eckenhagener Holzordnung von 1582 und die in einem Weistum fixierte Holzordnung von Engelskirchen aus dem Jahre 1618, das Verbot zur Anlage neuer Osemundschmieden im märkischen Altena von 1559 wegen drohender Verwüstung des Waldes sowie die Eingriffe wegen Holzmangels bei Neuanlagen von Hammerwerken im Raum Altena, Breckerfeld, Plettenberg und Halver.37

In ihrer Summe weisen all diese Verordnungen, deren Einhaltung allenfalls im Bereich von Domänenwäldern durch fachlich kompetente Beamte ordentlich gewährleistet war, sonst aber nur durch einfache Forstaufseher eher schlecht als recht kontrolliert wurde, nachdrücklich darauf hin, daß das Bevölkerungswachstum und vor allem der Aufschwung der vorindustriellen Gewerbe inzwischen in allen verkehrsmäßig günstig gelegenen Gebieten deutliche Spuren zu hinterlassen begannen. So war es kein Wunder, daß sich die Waldbröler Eingesessenen 1604 darüber beschwerten, "daß sie jetzt wohl ihre Obstbäume abhauen müßten", und die herzoglichen Räte der Stadt Wipperfürth 1617 zum Schutz des Hochwaldes befahlen, nur noch Niederholz für die Verkohlung zu verwenden.38 Besonders das Eisengewerbe und der Bergbau, aber auch der spürbar zunehmende überregionale Holzhandel für die Versorgung von aufstrebenden städtischen Zentren und die Belieferung der im Deich- und Schiffsbau aktiven Nordseeanrainer machten sich hier unmißverständlich bemerkbar. Immerhin wurde schon 1624 aus dem bergischen Amt Windeck darüber berichtet, daß die Einwohner des südlichen Bezirks ihre Nahrung hauptsächlich durch die Flößerei auf der Sieg erhielten.39 Sie sorgten dafür, daß oberbergisches Holz über die Sieg und den Rhein nach Köln und von dort auf den niederländischen Holzgroßmarkt Deventer gebracht wurde. Durch den bis zum späten 17. Jahrhundert weiterhin ansteigenden Holzbedarf der Seemacht Niederlande entstand ein ausgeprägter "Holländerholzhandel", der am Rhein die bergischen Umschlagplätze bzw. Häfen Mondorf, Mülheim und Hitdorf in bescheidenem Maße aufblühen ließ und für den Handel mit westfälischem Holz über die Lippe den Weseler Kaufleuten einträgliche Geschäfte verschaffte. Die klevische Regierung berichtete 1646, daß die Holzhändler auch in der Grafschaft Mark "bestes und schones bauholtz auff kauffen und den Lipstrom herunter nache hollandt mit großer quantität in großen flötzen" führten.40

Ein treffendes Beispiel für den hierdurch im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts in der Grafschaft Mark herbeigeführten schlechten Allgemeinzustand der Wälder und die deshalb zu ihrer Schonung aufgestellten forstlichen Regeln stellt ein Memorandum aus dem Jahre 1704 dar, das bereits vierzig Jahre vor dem Erlaß der ersten offiziellen kleve-märkischen Forstordnung (1742) durch die preußische Zentralregierung drastische Maßnahmen zur staatlichen Reglementierung des zügellosen Holzverbrauchs in den märkischen Wäldern zwecks Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der regionalen Metallgewerbe von der königlichen Regierung in Berlin forderte.41 Anlaß für diese Forderung war eine Anfrage Friedrichs I. an die klevische Provinzialregierung vom Vorjahr gewesen, die darauf abzielte, daß der "Zustand und die Beschaffenheit hiesigerorten Eisen- und Stahlhämmer wie auch der Kohlen und des Geholzes etc." untersucht werde, man ihm hierüber Bericht erstatte und entsprechende Vorschläge für eine Hammer- und Holzordnung unterbreite. Unter Hinzuziehung von gut informierten Händlern und einschlägigen Verordnungen aus dem Herzogtum Berg, dem kurkölnischen Herzogtum Westfalen und den Territorien des Siegerlandes entstand so ein Gutachten mit besonderem Aussagewert für unsere Fragestellung. Schon eingangs stellten die lokalen Beamten G. A. Heyden, Arnold Hymmen und der Waldförster Nicolaus Dähnert, die Unterzeichner der auf den 30. Oktober 1704 datierten Eingabe, als vordringlich zu berichtende Tatsache fest, "daß die Eisen- und Stahlhämmer hin und wieder so viel erbawet und vorhanden, daß deren mehr als zu viel seind [...], zumalen [...] auf denen itzo bereits vorhandenen Hämmern und Schmitten des Eisens und Stahls so viel geschmiedet wird, daß solches allenthalben in denen Märkten überhäufet und dadurch unter Kaufs [...] in Abgang gebracht wird." Außerdem sei von besonderer Bedeutung, daß "durch die Vielheit solcher Hämmer, worauf nur holzerne Kohlen können gebrauchet werden, derselben auch desto mehr consumiret werden und darüber fast allenthalben das Gehölze, so ohne das an denen meisten Örtern verhauen und in geringem Vorrat mehr ist, fort ruiniret und verzehret wird". Wünschenswert sei es, den Zustand der Wälder "beßer zu conserviren und auf Mittele und güte Ordnungen zu gedenken, sonsten zu besorgen stehet, daß mit der Zeit die Unterthanen an diesen Örteren des notdürftigen Holzes nicht allein zu wenig haben, und daran großen Mangel, sowohl an Baw-Holz und Brandholz zu Unterhaltung des menschlichen Lebens werden leiden müssen; sondern auch in weniger Zeit die Commercien dieser Orten ganz hinfällig werden und ein großer Ruin des Landes daraus erfolgen" könne und schließlich gar die Gefahr bestehe, daß sich "der Eisen-Handel auch anderwerts hintransportiret". Lokal bestünden beim Holzmangel bestimmte geographische Schwerpunkte, nämlich "in einigen Kirchspelen Ambts Altena, und zware zu Meinertzhagen, Valbert und Herbede, die Gewälder so wol als Gemarcken und eigene Gehölzer dergestalt verhauen, daß überall in diesen Kirspelen Mangel an Bawholz und Brandholze vorhanden."42

Nicht nur wegen des in den benachbarten Territorien in größeren Mengen vorhandenen und günstigeren Holzes, sondern auch wegen der dort praktizierten staatlichen Aufsicht und organisierten Pflege der Forstbestände sowie wegen der größeren Nähe zu den Eisengruben sei die Gefahr der Abwanderung von Gewerbetreibenden relativ groß. Folglich gelte es - sich in manchem an entsprechenden Verordnungen der benachbarten Territorien orientierend -, eine umfassende Holzordnung zu erlassen, um "das Gehölz mit der Zeit wieder zum Stande" zu bringen. Nur so könne "das Fundament" für "die Eisenhandlung wie in vorigen Zeiten" geschaffen und dafür gesorgt werden, daß "solcher Handel auch perpetuiret und das Land nicht allein conserviret" werde, "sondern auch in größeres Aufkommen" gedeihen könne. Die beigefügte "Generale Holzordnung", in der im übrigen auch eine Ordnung des "hohen Geholzes", des "Stäubholzes", des "Schlagholzes" und der Kohlen skizziert wurde, solle hierfür als erster Entwurf angesehen werden.43

Als lange Zeit vorbildlich galt in dieser Beziehung in Nordwestdeutschland die Haubergsordnung des Siegerlandes, die in ihren Ursprüngen auf das Jahr 1562 zurückging und zuletzt noch aufgrund einer Generallandmessung im frühen 18. Jahrhundert von Erich Philipp Ploennies erneuert wurde.44 Mit den in ihr detailliert vorgeschriebenen Einschlags- und Aufforstungsregeln stellte sie eine permanente Regeneration und zugleich eine ökonomisch optimierte Nutzung des genossenschaftlich bewirtschafteten Niederwaldes sicher. Dies war im Siegerland insofern nötig, als hier besonders große Mengen Holz für die Herstellung von Holzkohle (Köhlerei) und die Roheisenverhüttung benötigt wurden, während das traditionsreiche Gerbereigewerbe (Lohgerberei) seinen Bedarf an Rohstoffen zusätzlich aus den anfallenden Eichenrinden (Lohen) zu decken wußte.45

Eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft wie diese war aber keineswegs die Regel, sondern eher eine rühmliche Ausnahme, die erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts - als die Notwendigkeit systematischer Aufforstungsaktionen staatlicherseits erkannt wurde - zum Vorbild avancierte. Die Regel war vielmehr, daß infolge der internationalen Konjunkturbelebung seit Beginn des 18. Jahrhunderts und dem zugleich deutlich beschleunigten Bevölkerungswachstum mehr oder weniger bedenkenlose Nutzungsweisen und Rodungen um sich griffen, daß der Holzverbrauch und mit ihm die Preise stiegen und Knappheitserscheinungen unübersehbar wurden. Im übrigen machte es "eine wachsende Bevölkerung" allein schon "notwendig, die Getreidefelder auf Kosten von [...] Wäldern" und anderen agrarischen Nutzflächen "auszudehnen".46 Nicht von ungefähr mußte daher der bekannte deutsche Enzyklopädist Johann Heinrich Zedler 1747 feststellen, "daß fast allenthalben die entblößten Gebürge und kahle Wälder jedermann ihre Armut am Holze zeigen und ihre Einwohner bei dem Schöpfer verklagen, wie übel sie hausgehalten".47

Immerhin führte die tatsächliche oder manchmal auch nur von eigennützigen Eisenproduzenten etwas vorschnell propagierte Holzknappheit dazu, daß einige der regierenden Fürsten zu der Einsicht gelangten, ihre Wälder seien offenbar nicht nur Reviere für ihre standesgemäße Jagdausübung und natürliche Gehege für das ihnen zustehende Wildbrett, sondern wohl auch Reservoire anderer "ökonomischer Potentiale", die sich zur Mehrung der eigenen Macht und zum Ausbau des Staates gewinnbringend nutzen ließen. Anders als noch im 15. und 16. Jahrhundert, als etliche Landesherren versucht hatten, über ihre lokalen Beamten und mit Hilfe von Rechtsansprüchen, Verordnungen und Reglements die Forsthoheit an sich zu reißen, wurden nun Steuern auf Holz erhoben. Dies trieb nicht nur den Holzpreis in die Höhe, sondern förderte auch den Eindruck einer vorherrschenden Holzknappheit, was seinerseits wiederum die Suche nach geeigneten Strategien zur Lösung des Ressourcenproblems verstärkte.48

Gleichwohl hat es den Anschein, als ob schon diese ersten forstpolitischen und forstwirtschaftlichen Maßnahmen (zu denen für Kleve-Mark auch die 1742 erlassene "Neu-Verbesserte Clev- und Märkische Jagds- und Waldsordnung"49 und vereinzelte, 1734 einsetzende Bemühungen zur Einführung schnellwachsender, den klimatischen und geologischen Bedingungen Westfalens angepaßte Baumsorten zu zählen sind50) wenigstens zeitweise eine gewisse Entlastung und selbstregulierende Wirkung auf den Zustand der Wälder im bergisch-märkischen Raum gehabt hätten. So wußte der Schwede Reinhold Rütker Angerstein, der 1758 auf einer technologischen Reise durch das gewerblich bereits relativ verdichtete Gebiet der Grafschaft Mark und des Herzogtums Berg gereist war, zu berichten: "Vor 50 Jahren ist in den Wäldern des Bergischen Landes derart Raubbau getrieben worden, daß aus Holzmangel verschiedene Hochöfen, Eisen- und Rohstahlhämmer stillgelegt werden mußten. Seitdem sind die Wälder gut nachgewachsen, so daß wenigstens ein Teil der betroffenen Werke wieder in Betrieb kam, soweit nicht in der Zwischenzeit die erz- und schmelzkundigen Anwohner verschwunden waren, wie dies in der Solinger und Remscheider Gegend der Fall ist, die jetzt ganz der Verarbeitung von Eisen und Stahl obliegt."51 Und über die Situation der Wälder in der Grafschaft Mark wurde im Jahre 1801 in ähnlicher Weise rückblickend berichtet: "Als unsere Waldungen noch alle voll dichten Hochholzes waren, glaubten die Reidemeister, es sey nicht zu vertilgen. Weil der Eisenhandel einträglich war, so baueten sie einen Hammer nach dem andern. Allein es fand sich bald, daß es auf dem Wege sey, übertrieben zu werden und daß die Menge der Hämmer sich untereinander und unsere Holzungen zu Grunde richten würde. Da trat die Regierung ins Mittel und verbot neue Anlagen von (eisenschaffenden, B.D.) Rohwerken, die Holzkohlen verbrauchen. Wie es scheint, hat sie den rechten Zeitpunkt getroffen, und die Zahl der Hämmer steht in einem richtigen Verhältniß zu dem, was unsere Waldungen ihnen jährlich an Holzkohlen liefern können."52

Daß es in der Situation um 1760 wichtig war, den günstigen Trend der wirtschaftlichen Entwicklung nicht durch einen neuen Schlendrian in der Ressourcen- und Energiepolitik zu gefährden, hatte man im Machtzentrum Preußens inzwischen sehr wohl erkannt. 1765/66 wurde eine durch den König bestätigte Märkische Forstordnung erlassen, welche den drohenden "gänzliche(n) Untergang" der Wälder abzuwenden suchte und deshalb für die nächsten zwei Jahre sehr detaillierte Reviereinteilungs-, Einschlags-, Pflege- und Inventarisierungsvorschriften beinhaltete.53 Kaum war diese Frist abgelaufen, da forderte das preußische Akzise-, Finanz- und Domänen-Direktorium 1769 eine Erneuerung und weitere Spezifizierung dieser auf die besonderen Bedingungen der Grafschaft Mark zugeschnittenen Forstordnung. Wünschenswert sei nun aber eine besondere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse der Region, das heißt die unabdingbare "Conservation" der vielen hier bestehenden Eisenhämmer, Draht-Fabriken und sonstigen blühenden Manufakturen.54 Als die geforderte neue Forstordnung bald darauf in Form eines sehr ausführlichen und differenzierten, freilich auch besonders strengen Entwurfs von der zuständigen Abteilung des klevischen Justiz-Departements vorgelegt wurde,55 formierte sich sogleich der Unmut der Waldeigentümer, der Nutzungsberechtigten und der Anteilseigner an gewerblichen Unternehmungen, denen die behördlichen Reglementierungen und die Strafandrohungen insgesamt zu weit gingen.56 In ihrem Interesse lag es, die Gefahren der offensichtlich zügellosen Ausbeutung der Wälder noch einmal herunterzuspielen und Zeit zu gewinnen. Der Aufschub, den sie damit erreichten, währte freilich nicht lange, denn spätestens durch die am 17. August 1773 von Friedrich dem Großen erlassene "Verordnung zur Steuerung fernerer Freveltaten in den geteilten Marken und Waldemeyen", die sofort von allen Kirchenkanzeln des Königreichs verkündet werden mußte und sich speziell gegen eigennützig-kriminelle Übergriffe in den nunmehr teilweise schon privatisierten Markgenossenschaften richtete, galten ähnlich strenge Richtlinien und Strafmaße.57

3.

Im bergisch-märkischen Raum verdichteten sich spätestens in den 1780er Jahren die Anzeichen dafür, daß die Vision eines nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwungs nun Realität werden könnte. Vor allem die auf eine sehr erfolgreiche, immerhin fast schon dreihundertjährige Tradition zurückblickenden Textilgewerbe des Wuppertals begannen in geradezu phänomenaler Weise zu boomen. Von entscheidender Bedeutung war hierbei der überregionale, insbesondere der überseeische Absatz, der mit bis dahin nicht gekannten Verkaufsraten zu Buche schlug und der auch den schon seit langem auf hohem Qualitätsniveau produzierenden Metallgewerben der Region manche neuen Handelswege ebnete.58 Die tatsächlich überaus positive Auftragslage und der reißende Absatz, den die bergisch-märkischen Produkte auf den deutschen und internationalen Märkten fanden, vielleicht aber mehr noch die Hoffnung auf ein permanentes wirtschaftliches Wachstum - das heißt auf Beschäftigungsmöglichkeiten und ein besseres Leben - führten bald schon zu einem ersten raschen Anstieg der Bevölkerungsziffern infolge von Wanderungsgewinnen und geringfügigen strukturellen Veränderungen im demographischen Umfeld.59 Ein aufmerksamer französischer Emigrant, der durch das Bergische Land gekommen war, stellte in diesem Zusammenhang zu Beginn der 1790er Jahre fest: "Durch die schnell anwachsende Volksmenge wurde der Wald [...] nach und nach so licht, daß man jetzt nur hier und da noch einzelne Strecken davon findet."60

Die Folge war ein auf breiter Front steigender Holzverbrauch, hervorgerufen nicht nur durch den zunehmenden Bedarf der Gewerbebetriebe und privaten Haushaltungen, sondern auch verursacht durch eine allenthalben rege Bautätigkeit. "Die Anzahl der an der Landstraße neu angelegten Häuser", berichtete ein Zeitgenosse über seine Beobachtungen zwischen Mettmann und Elberfeld, "übersteigt noch jene von der erstern Stadt bis Düsseldorf. Hin und wieder sind beträchtliche Strecken Waldung in Gärten, Felder und Wiesen verwandelt worden. Es wäre indessen sehr zu wünschen, daß dagegen der noch übrige Theil der Waldung desto besser in Acht genommen würde, damit der Holzmangel, der in dieser Gegend jezt schon ziemlich fühlbar wird, in der Folge nicht größer und unersetzlicher würde."61

Solange keine wirklich umfassende Quellenstudie zur Geschichte des frühneuzeitlichen Steinkohlenbergbaus an der Ruhr vorliegt, welche die bis heute immer noch recht vagen Gesichtspunkte der vor- und frühindustriellen Förderkapazitäten sowie der Abnehmer und deren Bezugsmengen im Detail erforscht, solange kann für die "Sattelzeit" (R. Koselleck) um 1800 etwa das folgende Bild gezeichnet werden: Zunächst noch ganz den Produktionsweisen des "Hölzernen Zeitalters" verhaftet, vermochten es die Gewerbetreibenden offensichtlich kaum, ihren Bedarf an Brenn- und Baustoff anders als auf die herkömmliche Art zu decken. Überhaupt scheint es um 1800 nur punktuell, das heißt vor allem im Bereich des Hausbrands und bei der Weiterverarbeitung von Eisen in Hammerschmieden, gelungen zu sein, Holz durch Steinkohle zu ersetzen. Hemmend wirkte sich hier noch die Tatsache aus, daß die Abbautechniken im Bergbau noch keine so rationelle Förderung erlaubten, daß sich unter Berücksichtigung der Transportschwierigkeiten und Transportkosten eine grundsätzliche oder endgültige Substitution der zentralen Ressource Holz durch Steinkohle für Großabnehmer im bergisch-märkischen Raum tatsächlich gelohnt hätte. Zumindest hielt man sich lange Zeit die Option auf beide Energieträger offen. Im Jahre 1802/03 wußte denn auch ein französischer Unternehmer von seiner Reise durch die bergisch-märkische Gewerberegion zu berichten: "Das Holz ist dort übermäßig teuer und selten, ebenso wie die Steinkohle."62

Selbst die rasante Entwicklung der Holzpreise vermochte an dieser zwiespältigen Situation zunächst offenbar nur wenig zu ändern: Hatten die Holzpreise zwischen 1690 und 1730 noch auf dem Niveau von vor dem Dreißigjährigen Krieg stagniert, so gerieten sie durch die anschließende wirtschaftliche Hausse derart in Bewegung, daß sie gegen 1780 - im Vergleich zum Beginn des Jahrhunderts - bereits den doppelten Wert erzielt hatten. Im weiteren Verlauf der 1780er Jahre stiegen die Holzpreise dann allerdings nur noch leicht, bis sich etwa in der Grafschaft Mark der Preis für Bauholz um 1800 im Vergleich zu "älteren Zeiten wenigstens verdreifacht" hatte.63 Doch auch in den nächsten vier Jahrzehnten stiegen die Holzpreise weiter und erreichten schließlich "im Vormärz unerhörte und in der Tat dramatische Höhen".64

Dem Charakter des "Hölzernen Zeitalters" entsprechend kündigte sich nur sehr langsam ein Wandel bei der Auswahl des Brennstoffs zugunsten des fossilen Energieträgers an, auch wenn sich der Verbrauch von Steinkohle im bergisch-märkischen Gewerberaum, wie bereits angedeutet, zunächst noch vornehmlich auf den Einsatz in privaten Haushaltungen und in Eisen- und Stahlschmieden konzentrierte. Hier scheint sich der alternative Brennstoff dann allerdings bestens bewährt zu haben. Darauf verweisen jedenfalls eine Reihe von Berichten, etwa aus den 1790er Jahren, als sich der französische Emigrant Paillot - wie offenbar schon allgemein üblich - zur Befeuerung seines Wohnungsherdes Steinkohlen aus einer Zeche bei Dortmund holte.65

Und auch aus dem Raum Düsseldorf wurde berichtet, das Holz sei hier inzwischen so rar geworden, daß selbst Bewohner des flachen Landes über Mülheim und die mittlerweile schiffbar gemachte Ruhr Steinkohlen beziehen würden.66 Zusammenfassend bemerkte ein auswärtiger Besucher 1792/93 zum Problem des Holzmangels und des Kohleverbrauchs im Herzogtum Berg: "Alle Wälder liefern kaum so viel Brennholz, als zum Backen und Brauen nöthig ist, und doch hat das ganze Herzogthum Berg 104.200 Morgen Waldung. In Städten und Dörfern weiß man von keinen andern Brennmaterialien in der Küche und den Oefen als Steinkohlen. Diese müssen aber alle aus der Grafschaft Mark eingeführt werden, und sind um so viel theurer, da die Clevisch-Märkische Regierung eine starke Auflage auf die Ausfuhr derselben ins Bergische gelegt hat."67 Auch zehn Jahre später hatte sich an diesem Zustand noch nichts grundlegend geändert, denn fast gleichlautend wußte 1802 Justus Gruner, der nachmalige Generalgouverneur des 1813 an Preußen gefallenen Großherzogtums Berg, über die Frage des Brennstoffverbrauchs im Bergischen zu berichten: Es reichten "weder die Kohlen noch das Holz der großen, aber nicht gehörig unterhaltenen Waldungen zu dem starken allgemeinen Bedarf hin, und es werden noch eine Menge Kohlen aus der Grafschaft Mark eingeführt".68

Will man den überlieferten Berichten von Zeitzeugen Glauben schenken, so nahm der Holzmangel um 1800 im Herzogtum Berg zum Teil durchaus dramatische Formen an, während in der Grafschaft Mark und ihren eisenverarbeitenden Gewerben doch schon in wesentlich umfangreicherem Maße Steinkohle verwendet wurde. Hier scheinen die staatlichen Subventionen und permanenten publizistischen Werbemaßnahmen für eine Umstellung der Feuerungsanlagen auf Steinkohlebrand, die seit den 1760er Jahren von Berlin aus gesteuert wurden, um die Wende zum 19. Jahrhundert allmählich gegriffen zu haben. Gerade die entstehende ökonomisch-technische Publizistik, die das Problem der Holzknappheit bzw. die Methoden der "Holzsparkünste", die Holzsubstitution, die Anpflanzung schnell wachsender Hölzer und die bewußte Schonung der Wälder durch die Landwirtschaft etc. auf ihre Fahnen geschrieben hatte, dürfte in entscheidendem Maße zum Wandel des Bewußtseins und zur langsamen Änderung der traditionellen Verhaltensweisen beigetragen haben.69 In meist eingängiger und pragmatischer Weise widmete man sich hier zum Beispiel der Frage, wie der Holzverbrauch durch neue Öfen zu vermindern oder eine Substitution von Holz durch andere Energieträger zu realisieren sei.70 So verfaßte beispielsweise der Schwelmer Theologe und Naturwissenschaftler Friedrich Christoph Müller eine Schrift über "Sparöfen und Heerde, welche in der Grafschaft Mark schon seit vielen Jahren gebräuchlich und bewährt befunden worden sind" (1801), die von der königlich-preußischen "Commission zur Versorgung der Residenzien mit Feuerungs-Material" zu Berlin als besonders wertvoll anerkannt wurde und die in ihrer veröffentlichten Version schließlich eine relativ weite Verbreitung fand.71

Für die Grafschaft Mark kann daher um 1800 gelten, daß Holzmangel allenfalls noch ein periodisch auftretendes konjunkturelles Phänomen war. Dies bestätigen Stellungnahmen von Landwirten und privaten Waldbesitzern, die über die sehr unmittelbaren Auswirkungen der Konjunktur der Metallgewerbe auf die Holzpreise und über den besonders in Hochkonjunkturphasen schnell entstehenden Eindruck eines dramatischen Holzmangels berichteten: "In Jahren, wenn der Abgang des Eisens und Stahls ins Stocken gerät, wie jetzo, werden die Hämmer schläfrig und zum Theil gar nicht betrieben. Alsdann sinken die Holzkohlen tief im Preise. Wir Landleute, wenn wir in dem Fall sind, Geld haben zu müssen, bieten alsdann zwar den Reidemeistern unsere Kohlen an, allein es will sie niemand, oder nur äußerst wohlfeil kaufen. Dann fehlts gewiß an Kohlen nicht. Ist starker Abgang zu der Reidung (wir merken es daran, wenn die Reidemeister zu uns kommen und nach Kohlen fragen), dann steigen wir mit dem Kohlenpreise, denn es ist ja billig, daß von dem Vortheil des Handels wir mit genießen. Dann klagt man über die theuern Kohlen und leitet diese Theurung aus dem Holzmangel her." Und ein anderer Zeitgenosse fügte gar hinzu: "Holzmangel und theures Holz sollte man sorgfältig unterscheiden. Holzmangel haben wir nicht; es ist allemal für Geld, wenn auch nicht immer in der Nähe zu haben [...]. Daß noch kein Holzmangel da ist, obgleich einige Reidemeister und deren Freunde es zuweilen behaupten, erhellet auch daraus, weil von Zeit zu Zeit noch immer Leute im Süderlande sind, die bei der Landesregierung Concessionen zur Anlage neuer Frischfeuer und Hämmer nachsuchen. Dann ereignet sich eine sonderbare Erscheinung: Die schon privilegirten Hammerbesitzer behaupten, daß Holzmangel vorhanden, und der Supplicant, daß Holz im Überfluß da sey, er bringt auch allenfalls Atteste davon bei. Kaum hat er aber erlangt, was er suchte: so singt er das allgemeine Klagelied über Holzmangel melodisch mit."72

Im Gegensatz zur Grafschaft Mark profitierten die südlich angrenzenden Gebiete des Sauer- und Siegerlandes allerdings auch weiterhin von den Holzressourcen ihrer nahegelegenen und manchmal schon forstlich bewirtschafteten Wälder. So ergibt sich bei der regionalgeschichtlichen Verifizierung der "Waldverödigung" ein geographisch recht differenziertes Bild, das der großherzoglich-bergische Staatsrat Theodor Ark 1809 in einem ökonomischen Zustandsbericht folgendermaßen skizzierte: "Die Hütten- und die Rohstahl- und Stabeisenhämmer werden mit Holzkohlen, die weitere Fabrikation wird mit Steinkohlen betrieben; Hüttenwerke, Rohstahl- und Roheisenfabrikation eignen sich also nur zu holzreichen Gegenden; zu der übrigen Schmiederey ist die Steinkohle das Hauptbedürfniß. Hieraus folgt, daß das Siegdepartement, welches nebst dem Erze einen großen Reichthum von Holz in und um sich hat, der natürliche Sitz der ersten und das mit einem Reichthum von Kohlen versehene Ruhrdepartement der natürliche Sitz der letztern Fabrikation seye."73 Überhaupt habe das Siegdepartement "- was eine absolute Bedingung zur Benutzung ist - viel Holz und eine prächtige Holz-Cultur". Auf den "urstoffschwangeren Bergen (des Großherzogtums Berg, B.D.) prangen die schönsten Waldungen und der Wechsel von jungem und älterm Holze in regelmäßigen Abtheilungen".74 Dagegen habe sich das Holz im Rheindepartement "in den weitschichtigen Gebürgen beynahe völlig verloren",75 so daß von der "Holz-Cultur" leider auch nur zu erwähnen sei, "daß der sich allenthalben empfindlich äussernde Mangel endlich die Sorge dafür geweckt habe". Bei den offensichtlich in Vorbereitung befindlichen Waldordnungen solle allerdings bedacht werden, daß Reglementierungen wahrscheinlich gerade zu Lasten der armen Landbevölkerung ausfallen würden, so daß zumindest "bey den Ausführungen immer auf Armuth und Erhaltung des Viehstandes [...] Rücksicht" zu nehmen sei.76

Ökonomische und technische Gründe, die mit spezifischen, altbewährten Produktionsverfahren und anderen besonderen Bedingungen der Branchen zusammenhingen, veranlaßten die Gewerbetreibenden des Bergischen Landes in der Tat, an der Verwendung von Holz weiterhin festzuhalten. Möglicherweise verspürten sie aber auch nur eine gefühlsmäßige Abneigung gegen den aufkommenden fossilen Brennstoff Kohle und dachten - wie einer ihrer Zeitgenossen -, solange überhaupt noch ein Stück Holz in ihrer Nähe wachse, "wollten sie wie ihre Väter, nur bey Holz arbeiten und sich durch den Gestank der Steinkohlen ihre Gesundheit nicht verderben".77 In jedem Fall hingen die Garnbleichen in ganz besonderer Weise vom Holz ab, wurden doch große Mengen Holz allein als Brennstoff für das Kochen der Rohgarne und für die Herstellung des Laugemittels (Pottasche) benötigt. Steigende Holzpreise oder Stockungen bei der Energie- bzw. Rohstoffbeschaffung schlugen daher vor allem bei der Laugenproduktion höchst unmittelbar zu Buche, weshalb dieser Gewerbezweig im allgemeinen als das "vornehmste, aber auch (das) der meisten Gefahr unterworfene Stück unserer Leinwandmanufaktur" angesehen wurde.78

Kein Wunder also, daß Holz in der näheren und weiteren Umgebung von Elberfeld-Barmen immer knapper und teurer wurde und daß folglich auch die Beschaffungspolitik immer entlegenere Orte in ihre Strategien mit einbeziehen mußte. Hierüber berichtete 1793 Johann Christian Friedrich Bährens, der die Gewerbezentren des Herzogtums Berg bereist hatte: "Das leichtere Bauholz (Tannen oder Fichten) kommt größtentheils aus Franken, auch wohl aus dem Schwarzwalde auf dem Rhein herunter, und wird sodann von Düsseldorf auf der Achse hierher gebracht. Eichenholz wird mit großen Kosten zum Theil aus der Grafschaft Mark geholt."79

Mit fortschreitender Entwaldung und steigenden Holzpreisen forcierte aber auch im Bergischen der große Bedarf an Brennstoffen zur Weiterverarbeitung der Garne die Dezentralisierung bzw. Verlagerung der Gewerbe auf das flache Land, er zwang die Produzenten gewissermaßen "zur Abwanderung in die Berge, wo es noch Holz gab" und förderte so die Entstehung und Ausbreitung des Verlagswesens.80 Schließlich wurden selbst im Oberbergischen Klagen über den akuten Holzmangel laut, beispielsweise im Raum Wipperfürth, wo zu Beginn der 1790er Jahre "der allgemeine Holzmangel [...] den Fabriken so nachtheilige [...] Wirkungen" zeigte, daß mittlerweile "viele Rohstahlhämmer" nur noch "sehr schlecht betrieben werden" konnten, da eine "einspännige Karre Holz [...] 2 Rthlr." kostete.81 Ähnlich prekär gestaltete sich zur selben Zeit wohl auch die Situation in Rönsahl, wo "sonst sehr viel Holz" vorhanden gewesen, nun "aber zum Behuf der Pulverfässer [...] das meiste verloren gegangen" war und daher bereits erste Maßnahmen zur Aufforstung durchgeführt wurden.82 Aus Ründeroth, in der oberbergischen Reichsherrschaft Gimborn-Neustadt gelegen, wurde berichtet: "Hier hat die Noth die Einwohner schon längst gezwungen, das Holz zu schonen, alles zu thun, was es erhalten, und alles zu vermeiden, was es vermindern kann. Man hat folglich auch das Heedthacken abgeschafft und dagegen das Heedthauen", bei dem nur "das Heidekraut mit dem daran befindlichen Moose" abgeschnitten wurde, "eingeführt".83 Und selbst über den berühmten Königsforst zwischen Rösrath, Köln und Bensberg, der mit seinen rund 25.000 Morgen Ausdehnung (1869) seit Jahrhunderten unter der Schirmherrschaft der Territorialherren von Berg stand und von den Förstern seiner Erbherren, den Abteien St. Pantaleon und Deutz sowie dem Erzbistum Köln, bewirtschaftet und verwaltet wurde, mußte 1794 in einem Gutachten berichtet werden, daß der Forstfrevel um sich greife und große Beeinträchtigungen des Waldes durch wahllose Abholzungen und Diebstähle zu beklagen seien.84

Im direkten Einzugsbereich der bergischen Gewerbezentren waren Aufforstungen wohl auch geplant, doch erwiesen sich die gesetzlichen Grundlagen als völlig unzureichend.85 Die einschlägigen Rechtsverordnungen, die auf der Basis der landesherrlichen Polizeiordnung von 1669 in den Jahren 1732 und 1761 revidiert worden waren, hatten sich nicht zuletzt aufgrund fehlender staatlicher Kontrollinstrumente selbst überlebt und waren schließlich einfach "in Vergessenheit gerathen".86 Und auch der idealistische zeitgenössische Spruch "Auf leerem Raum, pflanz einen Baum, und warte sein, er bringt dirs ein!" dürfte im allgemeinen nur selten befolgt worden sein.87 Allein eine Kommission, die auf Anregung des preußischen Oberpräsidenten von Solms-Laubach aus dem Jahre 1818 endlich 1833 zur "Beförderung der Holzkultur im ostrheinischen Theile des Regierungs-Departements Cöln" bei der rheinischen Provinzialregierung eingesetzt wurde, mußte rückblickend feststellen, daß all diese älteren "Verordnungen überhaupt nicht mit Nachdruck gehandhabt worden" waren.

Angesichts einer solch halbherzigen Forstpolitik der alten herzoglichen Regierung Bergs, die aber durchaus dem unterschwelligen Diktum des gewerblichen Laissez-Faire-Prinzips entsprach,88 konnte es zumindest keinen Beamten wundern, daß sich die Wälder bei der Übergabe der rheinischen und westfälischen Territorien an das kaiserliche Frankreich im Jahre 1806 in einem durchweg desolaten Zustand befanden. Dieser war allerdings durch Schanzarbeiten sowie durch frühzeitige Beschlagnahmungen von Domänen-, Kloster- und Gemeindeforsten und größere Abholzungsaktionen der französischen Besatzer nicht unerheblich verschärft worden.89 Bei der Gründung des Großherzogtums Berg und der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Joachim Murat fand dieser denn auch - wie man in amtlichen Schriftsätzen formulierte - "die Wälder des Landes verwüstet" vor "und setzte durch die Verordnung vom 30sten Oktober 1807 eine besondere Forstverwaltungsbehörde ein, um den Zustand zu verbessern". Tatsächlich scheint es dieser neuen bürokratischen Instanz, der übrigens ein gleichartiges Pendant im Königreich Westfalen gegenüberstand, aufgrund ihrer besonderen Kompetenzen und Befugnisse gelungen zu sein, zumindest eine vorübergehende Entschärfung der Lage auf dem Holzmarkt herbeizuführen.90 Unter Oberaufsicht eines Generalforstdirektors, der gegenüber einem Rat des Finanzministeriums berichtspflichtig war, wurden von nun an regelmäßige Inspektionen der Wälder durchgeführt, Lagebeschreibungen der lokalen Förster bzw. Renteien eingeholt und durch Korrespondenzen Hinweise darauf gegeben, wie im einzelnen "die Wiederherstellung [...] dieses für die Wohlfahrt des Landes so wichtigen Theils des allgemeinen Eigenthums zu sichern" sei.91

Gleichwohl darf hierbei nicht übersehen werden, daß auch die allgemeine, in ihren Grundzügen repressive Wirtschafts- und Handelspolitik der seit 1808 direkt von Paris aus gesteuerten Regierung des Großherzogtums Berg in Düsseldorf zu dieser Entspannung maßgeblich beitrug. Die sich auf den vorher sehr lukrativen Absatz nach Westeuropa und Amerika höchst unmittelbar auswirkenden Ausfuhrverbote und Handelsperren, die das kaiserliche Frankreich zum Schutz der eigenen Produkte insbesondere für Baumwolltextilien "nach englischem Muster" erlassen hatte, hatten im Bereich der bergisch-märkischen Gewerberegion nachhaltige Rückwirkungen auf den Prozeß der wirtschaftlichen Entwicklung, die von 1807 bis 1813 im wesentlichen stagnierte, ja sogar zu einer regelrechten Abwanderungsbewegung von Betrieben ins Linksrheinische führte.92

Mit direktem Bezug auf die französische und die noch immer als vorbildlich angesehene Forstgesetzgebung des Siegerlandes bemühte man sich schließlich zu Beginn der preußischen Herrschaft um eine nachhaltige "Verhütung der Devastation und Rottung der Gemeinde- und Privatwaldungen". Es war der Oberpräsident der preußischen Rheinprovinz, Friedrich Christian Graf von Solms-Laubach, der 1818, nach einer ausgiebigen Bereisung der übernommenen Territorien,93 als erster leitender Beamter auf die dringend erforderliche "Beförderung der Holzkultur" aufmerksam machte und wegen des "kläglichen Zustands der Wälder" bei der Berliner Zentralregierung darauf drang, "zu prüfen, ob die bestehende Gesetzgebung genügt, der Forstkultur den nöthigen Schutz zu gewähren".94 Derselben Auffassung war offensichtlich auch der Oberpräsident von Westfalen, Ludwig Freiherr von Vincke, der allerdings in anderer Form aktiv wurde, indem er schon 1821 eine Haubergsordnung für das Amt Olpe erließ.95 Solms Eingabe fand hingegen, wie es in den Akten heißt, zunächst "noch keine Beachtung", was nur die Schlußfolgerung zuläßt, daß die Situation auf dem Sektor der Holzwirtschaft bei den zuständigen Regierungsstellen in Berlin angesichts der älteren Verordnungen wohl keineswegs als so kritisch eingeschätzt wurde wie von den Gewerbetreibenden selbst.

Lediglich im Regierungsbezirk Arnsberg, der in der archivischen Überlieferung als exemplarisches westpreußisches Erprobungsgebiet für grundlegende forstliche Rekultivierungsmaßnahmen erscheint,96 beschäftigte man sich um 1820 unter anderem mit der immer weiter fortschreitenden Privatisierung kommunaler Wälder, etwa im Raum Dortmund,97 und mit der Auflösung der lokalen Forstinspektion,98 man inventarisierte das Waldeigentum der öffentlichen Hand mit statistischen Methoden,99 wie es schon in der Märkischen Forstordnung von 1765/66 gefordert worden war,100 ferner kümmerte man sich um die systematische Erfassung und Beseitigung von Brandschäden101 und versuchte schließlich auch, sich einen möglichst detaillierten Überblick über die Kosten für geplante Aufforstungsaktionen zu verschaffen.102 Über spezifische Rekultivierungstechniken und die Eignung bestimmter Baumsorten hatte man in mehreren Projekten, die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in verschiedenen arnsbergischen Revieren durchgeführt worden waren, Erfahrungen gesammelt.103 Die Erkenntnisse aus all diesen forstwirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern fanden schließlich Eingang in ein geradezu mustergültig konzipiertes "Regulativ für die Verwaltung der Communal- und Instituten-Forsten im Regierungs-Bezirk Arnsberg", das die Berliner Zentralregierung am 2. November 1827 erließ. In ihm wurde nicht nur der gesamte administrative Bereich einer Oberförsterei mit allen Rechten und Pflichten des Personals genauestens beschrieben und festgelegt, sondern auch hervorgehoben, daß der Oberförster ein "vorzügliches Augenmerk" darauf zu richten habe, "daß alle dem Flor und Aufkommen der Forste entgegenstrebende Mißstände [...] aus den Waldungen verbannt werden. Vor allem muß der Oberförster der Holzverschwendung entgegen arbeiten, er darf nicht zugeben, daß [...] Holz in der Saftzeit geschlagen, daß das Holz mit der Axt gekürzt oder zu hoch abgehauen werde. Er muß strenge darauf halten, daß die Nutzhölzer gehörig aussortirt und vortheilhaft verwendet werden und hat auf den möglichst vortheilhaften Betrieb der Köhlerei vorzüglich zu sehen. Er darf nicht gestatten, daß die Eingesessenen eigenmächtig oder auf eine unwirthschaftliche Art Behördenholz zum Torfen der Äcker hauen."104

4.

Die Fülle der territorialen Sonderwege läßt es nicht verwunderlich erscheinen, daß die endgültige Koordinierung der Maßnahmen zum Schutz der Waldverwüstung in Rheinland und Westfalen erst 1834, siebzehn Jahre nach ihrer Eingliederung als Westprovinzen in das preußische Königreich, vollzogen wurde. Sie beruhte auf einer Initiative des Finanzministers Karl Georg Maaßen, der eine grundsätzliche "Prüfung der Zulänglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen" zum Schutz der Wälder veranlaßte und damit die Ausformulierung einer bald darauf von den Oberpräsidenten verkündeten Zirkularverfügung in Gang setzte, nach der in den Landkreisen und größeren Gemeinden Kommissionen zu bilden waren, die Berichte zur Lage der Wälder in ihren Bezirken anfertigen und - unter besonderer Berücksichtigung der Siegerländer Haubergsordnung - Entwürfe für "Verordnungen zur Beförderung der Holzkultur" verfassen sollten.105

Aus den daraufhin eingereichten Situationsbeschreibungen ging deutlich hervor, daß man zwar weiterhin den desolaten Zustand der Wälder beklagte, daraus aber keineswegs mehr Probleme bei der Versorgung mit Brennstoff ableitete. Über den Zustand der Wälder in den Kreisen Elberfeld, Lennep und Solingen wurde berichtet, daß sie "nach ihrem Holzbestand kaum den Namen von Wald verdienen und zum großen Theil ganz öd liegen", doch wurde zugleich mit Nachdruck hervorgehoben, daß eine Einschränkung älterer privater oder gemeindlicher Nutzungsrechte allgemein abgelehnt werden müsse.106

Im Kern deuten diese Stellungnahmen unmißverständlich darauf hin, daß die Substitution von Holz- durch Steinkohle im gewerblichen Bereich offenbar bereits in größerem Umfang gelungen war und man sich das Holz der Wälder nun eigentlich nur noch für private Zwecke reservieren wollte. An einer vom Staat gesteuerten Intensivierung der Forstwirtschaft, die im Sieger- und Sauerland aus historischen und wirtschaftlichen Gründen viel eher akzeptiert wurde, hatte man im bergischen Gewerbegebiet auch später "kein unmittelbares Interesse".107 Allenfalls fügte man sich einer relativ allgemein und unverbindlich gehaltenen königlich-preußischen "Verordnung wegen Beförderung der Holzkultur", die 1843 erlassen wurde, aber den älteren privaten Rechten in vollem Umfang Rechnung trug.108

Zur Wahrung privater und kommunaler Forstrechte wurden in weiten Teilen des Bergischen Landes von Gemeinden und privaten Waldeigentümern zwischen ca. 1810 und 1860 sogenannte "Waldförster" eingesetzt, die in der Grafschaft Mark vereinzelt aber bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts nachzuweisen sind.109 Bei ihnen, die nach 1860 durch ausgebildete Förster ersetzt wurden, handelte es sich wohl häufig um ehemalige Soldaten, in jedem Fall aber um einfaches Aufsichtspersonal, das sich vor allem um die Überwachung der Wälder sowie - durch ihre Zeugenschaft - um die Beobachtung, schriftliche Erfassung und juristische Ahndung von Forstfrevel und Holzdiebstählen zu kümmern hatte. Zu forstlichen Pflege- und (Re-)Kultivierungsmaßnahmen wurden Waldförster aufgrund ihrer fehlenden fachlichen Qualifikation in der Regel nicht herangezogen, und selbst für die Durchführung ihrer forstpolizeilichen Funktionen mußten sie sich von der staatlichen Forstinspektion als "Amtspersonen" anerkennen lassen, damit die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen und Anzeigen in Strafsachen vor Gericht überhaupt sichergestellt war. Die besonders im Vormärz in den Kreisen Elberfeld, Solingen und Lennep rapide zunehmenden Delikte des Forstfrevels und Holzdiebstahls, die den eigens dafür zuständigen "Königlich preußischen Forstpolizeigerichten" zu Ronsdorf und Remscheid zum Teil erhebliche Arbeit und der "Königlichen Forstkasse" zu Benrath einige wenige zusätzliche Einnahmen verschafften, weisen nachdrücklich auf die soziale Komponente des Holzmangels zur Mitte des 19. Jahrhunderts hin: Von den über fünfhundert gerichtlich verfolgten Fällen der 1840er Jahre, die gewiß nur einen verschwindend geringen Bruchteil der tatsächlich ahndungsfähigen Delikte darstellten, wurde die überwiegende Mehrzahl aus Not und Armut von Angehörigen der Unterschichten begangen. Besonders häufig waren unter den Angeklagten Tagelöhner sowie deren Witwen, Frauen und Töchter vertreten.110

So zeichnete sich in den 1830er und 1840er Jahren bereits ab, daß das einst so dramatisch erschienene Problem der Holzknappheit, das noch in den voraufgegangenen vier bis fünf Jahrzehnten eine ernsthafte Gefahr für den wirtschaftlichen Expansionsprozeß dargestellt und schließlich immer aufwendigere Beschaffungs- und Standortstrategien erfordert hatte, sich nun mehr und mehr auf soziale Randgruppen beschränkte und im gewerblichen Bereich offensichtlich durch den Einsatz von Kohle gelöst werden konnte. Darauf deutete auch die vergleichsweise weit fortgeschrittene industrielle Entwicklung in England hin, wo die Versorgung der Gewerbe mit Holz schon wesentlich früher an ihre Grenzen gestoßen und die Energiekrise zum "Nährboden für bahnbrechende Erfindungen auf dem Kohlesektor" geworden war.111 In den frühen deutschen Gewerberegionen konnte man nun - im positiven wie im negativen Sinne - von den Erfahrungen profitieren, die im Prozeß der Industrialisierung in England gemacht worden waren. Konsequent begegneten daher die bergisch-märkischen Verleger-Kaufleute "den Schwierigkeiten, mit denen sie sich konfrontiert sahen, in der Weise, daß sie relativ knappe Ressourcen wie Arbeit, Wasserkraft und Holz durch relativ reichlich vorhandene Ressourcen wie Kapital, Dampfkraft und Kohle" ersetzten.112

Dieser Vorgang vollzog sich allerdings keineswegs abrupt und problemlos, sondern zog sich nach ersten zögerlichen Ansätzen in den 1830er Jahren über annähernd zwei weitere Jahrzehnte hin, in denen man sich - wie das Beispiel der Familie Engels zeigt - kontinuierlich am britischen Vorbild orientierte. Der Zeitgenosse Anton Ludwig Sombart berichtete noch 1826: "Neben einer lebhaften Hauskleinindustrie in den verschiedensten Eisenartikeln war der Bergbau nur in den Steinkohlengruben entlang der Ruhr von einigem Umfang, da die Kommunikationswege (das heißt die Straßen, B.D.) so mangelhaft waren, daß der Kohlentransport für die nächste Umgebung nur auf Schubkarren, dahingegen für das einige Stunden entfernte Bergische in Säcken auf dem Rücken der Pferde bewirkt wurde."113 Seitdem aber aufgrund der nachhaltigen Initiativen des westfälischen Oberpräsidenten Ludwig Freiherr von Vincke seit Mitte der 1820 Jahre der Ausbau des Straßennetzes in Westfalen vorangetrieben wurde und erst recht durch den Bau der ersten Kohlen- und Eisenbahnen seit den späten 1820er Jahren, traten auch auf dem Gebiet des Kohlentransports und Kohlenabsatzes deutliche Verbesserungen ein. Von Bedeutung sind hier zunächst die Schlebusch-Harkorter Bahn von 1828/29, dann die Muttentalbahn von 1829, die Deilbachtalbahn von 1831 und schließlich die 1838-1850 errichtete Bergisch-Märkische Eisenbahnstrecke.114 Nicht zuletzt dank dieser neuen Transportsysteme konnte der Absatz der an der Ruhr geförderten Steinkohle, der für das bergische Gewerbegebiet im wesentlichen über Hattingen und für den Niederrhein bzw. für den Handel mit Holland über Mülheim an der Ruhr abgewickelt wurde, im gleichen Maße steigen wie die Fördermengen, die sich aus verschiedenen Quellen rekonstruieren lassen: Wurden an der Ruhr um 1800 nur rund 200.000 Tonnen Steinkohlen gefördert und abgesetzt, so waren es im Jahre 1830 schon über 500.000 Tonnen und im Jahre 1840 sogar schon über eine Million Tonnen.115

Auf diese Weise hatte, während in ländlichen Gegenden noch wesentlich länger unter den Bedingungen des "Hölzernen Zeitalters" gewirtschaftet werden sollte, in den frühen deutschen Gewerbezentren schon das Zeitalter der Kohle, des Fabriksystems und der industriellen Agglomeration begonnen, ein Zeitalter, in dem die einst große Angst vor der Holznot allmählich überwunden werden konnte.116

Im Märkischen wie im Bergischen trugen hierzu seit den 1850er Jahren vor allem systematische forstliche Rekultivierungsaktionen bei, die allerdings erst in Reaktion auf nachhaltige Einwirkungen einflußreicher Kommunalpolitiker, Beamter und Unternehmer durchgeführt wurden.117 Einer der Pioniere war der Remscheider Bürgermeister Bertram Pfeiffer, der sich qua Amt und als leitender Funktionär des Landwirtschaftlichen Vereins in Elberfeld-Lennep mit großem Engagement für die Wiederbewaldung des Bergischen Landes einsetzte und in diesem Zusammenhang zunächst den Stadtrat von Remscheid 1852 zu dem Beschluß bewegte, kommunale Wälder zum Zwecke von Musteraufforstungen zu erwerben. Außerdem veranlaßte er die umfangreiche Wiederbepflanzung von Weg- und Straßenrändern sowie die Anlage einer Baumschule auf dem Gelände der Armenverwaltung. Der Demonstrationseffekt dieser Aktionen war nicht von der Hand zu weisen, und so konnte schon bald festgestellt werden, daß "die intelligentesten Grundbesitzer überall anfangen, ähnliche Kulturen auszuführen" und daß "der große Werth derselben immer mehr und allgemein erkannt wird".118

Darüber hinaus bemühte sich Pfeiffer aber auch, vergleichbare Rekultivierungen im regionalen Bereich durchzusetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß noch 1857 in der seriösen "Elberfelder Zeitung" über den Zustand der Wälder im Bergischen Land festgestellt werden mußte: "Die 3 Kreise Lennep, Solingen und Elberfeld enthalten ein Areal von über 60.000 Morgen, welche culturfähig, aber größtentheils öde, nur mit Heidekraut oder Gestrüpp bewachsen sind. Hiervon kommen über die Hälfte allein auf den Kreis Lennep, der Rest vertheilt sich ziemlich gleichmäßig auf die Kreise Elberfeld und Solingen. [...] Die Nachtheile, welche aus dieser Entwaldung sich immer mehr geltend machen, sind vorzugsweise: a) die Bäche trocknen aus, der Mangel an Wasser zu den Fabriken, Färbereien und Bäumen sowie für die Bewässerung der Wiesen wird, besonders in trockenen Jahren, immer fühlbarer. - Ist die Regenmenge dagegen eine große, so sind die Thäler und Flußufer leicht Überschwemmungen ausgesetzt. b) Die kalten Winde durchstreichen ungehemmt die Thäler, üben einen nachtheiligen Einfluß auf die Gesundheit (aus) und vermindern die Fruchtbarkeit des Bodens. c) Die Beschaffung des Bauholzes (wenn man von dem Verbrauch des Holzes als Feuerungsmaterial bei dem für jetzt vorhandenen Kohlenreichthum abstrahieren will) zu Häusern, zum Eisenbahn- und Bergbau, ist nur mit enormen Kosten aus entfernten Gegenden möglich. d) Der Ertrag des Waldbodens [...] ist auf ein Minimum reduziert [...]. Der Boden verliert immer mehr an Kraft und es muß mit der Zeit gänzliche Ertragslosigkeit eintreten."119

Um den so beschriebenen desolaten Zustand der Wälder zu beheben, verfaßte Pfeiffer im Benehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Experten sowie verschiedenen Amtskollegen benachbarter Städte den Entwurf für einen umfassenden "Erlaß einer Feld- und Forstpolizei-Anordnung für die Rheinprovinz und speziell für das Bergische", den er im Oktober 1857 in Form einer Petition an den Rheinischen Provinziallandtag richtete.120 Zwar wurde diese Eingabe trotz der Unterstützung etlicher Abgeordneter mit der Begründung abgelehnt, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen seien völlig ausreichend, doch begann schon wenig später der Impuls, den Pfeiffer mit dieser Initiative gegeben hatte, nachhaltig zu wirken. Noch im selben Jahr nahmen sich nun auch die Landräte der Kreise Lennep, Solingen und Elberfeld, die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Gemeinden sowie die lokalen Vertretungen des Landwirtschaftlichen Vereins der Rheinprovinz der Angelegenheit an und propagierten eine "forstmäßige Wiederbewaldung der öden Flächen und Bergrücken auf anderem Wege". Unter Federführung des Landrats des Kreises Elberfeld v. Diest schlugen sie die in Form eines Gesetzentwurfs formulierte Bildung kommunaler Forstgenossenschaften mit demokratisch agierenden Vorständen und einheitlichen "Forstkulturplänen" vor, wodurch die meist auf ihren Eigeninteressen beharrenden Privatwaldbesitzer positiv integriert und "die Pflege und Conservation der neuen Anpflanzungen" durch "die richtige Anleitung resp[ektive] die Besorgung der Kultur durch Forstsachverständige, die Beaufsichtigung der Kulturen durch den Schutzbeamten, die Vergabe des Samens oder der Stöcklinge zu billigen Preisen oder umsonst (sowie) ein Grundsteuernachlaß auf 10 bis 20 Jahre für die zur Wiederbewaldung bestimmten Flächen" sichergestellt werden sollte.121

Das Ergebnis dieser neuerlichen Bemühungen der gewerblich am stärksten verdichteten Gemeinden und Kreise des Bergischen Landes war ein zweifaches: Die Kreise Elberfeld und Solingen forderten vor allen eigenständigen Initiativen eine gesetzliche Erlaubnis zur Bildung von Waldgenossenschaften, der Kreis Lennep, welcher sich dem Gesetzentwurf inhaltlich anschloß, übertrug jedoch die Aufgabe der Wiederbewaldung den Gemeinden.122 Obwohl auch das entworfene Forstgenossenschaftsgesetz 1858 von der preußischen Regierung wiederum nicht akzeptiert wurde, wurde damit doch wenigstens das Bewußtsein für die Dringlichkeit von forstlichen Rekultivierungsmaßnahmen im regionalen Bereich des Bergischen Landes weiter geschärft und auf kommunaler Ebene systematisch vorangetrieben. Auf lange Sicht setzte sich freilich der 1857/58 im Bergischen entwickelte forstwirtschaftliche Genossenschaftsgedanke auch in legislativer Hinsicht durch, als nämlich rund zwei Jahrzehnte später im Preußischen Landtag das "Gesetz betreffend Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften" (6.7.1875) verabschiedet wurde. Mit ihm sowie mit dem "Gesetz betreffend den Forstdiebstahl" (15.4.1878) und dem "Feld- und Forstpolizeigesetz" (1.4.1880) erhielt die dringend gebotene Wiederbewaldung, die in den meisten Gemeinden des bergisch-märkischen Raumes bereits seit den 1860er Jahren durch ausgebildete kommunale Forsttechniker und Förster betreut wurde, eine völlig neue und wirkungsvolle Legitimationsgrundlage.123

5.

Wie die angeführten Quellen und zeitgenössischen Berichte belegen, muß das Problem des Holzmangels in historischer Perspektive als ein zyklisches Phänomen angesehen werden, das mit jeweils nur sehr geringen "Time-lags", d.h. in ziemlich direkter Reaktion auf konjunkturelle Schwankungen, auf Haussen und Baissen in den vor- und frühindustriellen Wirtschaftsabläufen, auf eine rege oder geringere Nachfrage auftrat. Von besonderer Bedeutung war hierbei freilich die große Abhängigkeit der proto-industriellen Ökonomie von den natürlichen Rahmenbedingungen, d.h. von den klimatischen und meteorologischen Verhältnissen. Sowohl übergreifende konjunkturelle als auch natürliche Einflußfaktoren wirkten sich in der Regel recht unmittelbar auf die Nachfrage nach Holz als einem der zentralen Energieträger der agrarischen Gesellschaft aus. Bis zum Beginn der proto-industriellen Umbruchphase um 1780 war es vorrangig die Natur, welche die Grenzen des Wachstums bestimmte, seitdem nahmen allmählich immer mehr die übergreifenden Bedingungen der gewerblich-industriellen Entfaltung, des Handels, der überregionalen Nachfrage und der Konjunktur Einfluß auf die Lage des Holzmarkts. Diesem allgemeinen Trend der ökonomischen Entwicklung paßten sich selbstverständlich auch die Holzpreise an, die sich in Reaktion auf die ersten Phasen akuten Holzmangels (ca. 1650-1670, 1700-1740 und 1780-1820) im Verhältnis zum Preisniveau von vor 1650 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts rund verdreifacht hatten. Trotzdem - dies ist als grundsätzliche Erkenntnis und gegen alle Dramatisierungsversuche festzuhalten - blieb Holz prinzipiell immer verfügbar, allein die Nachfrage und die zum Teil erheblichen Transportkosten bestimmten seinen Preis.

Gewissermaßen antizyklisch und entschärfend wirkten sich die ersten forstpolitischen und forstwirtschaftlichen Maßnahmen aus, die allem Anschein nach in der preußischen Grafschaft Mark vergleichsweise früh, nämlich seit Ende der 1760er Jahre griffen. Neben den staatlichen Gesetzgebungs- und Kontrollmaßnahmen war es hier gleichwohl auch und in besonderem Maße die räumliche Nähe zu den Förderstätten der Steinkohle, welche allein eine rasche Entlastung der regionalen Holzwirtschaft ermöglichte, das Gelingen früher forstlicher Rekultivierungen begünstigte und schließlich den Prozeß der Substituierung von Holzkohle durch Steinkohle allmählich und beispielhaft Realität werden ließ.

Im Bergischen Land hingegen folgte auf die frühe territoriale Policey-Gesetzgebung des 16. und 17. Jahrhunderts, die auch in Kleve-Mark noch ganz im Zeichen einer ersten zentralen Rechtssetzung des aufstrebenden absolutistischen Fürstenstaates gestanden hatte, lange Zeit kein weiterer Versuch einer staatlichen Reglementierung bzw. eines durchgreifenden staatlichen Schutzes der Forstwirtschaft. Neben einigen Verordnungen, die oberbergische Kleinstaaten im 18. Jahrhundert erlassen hatten, bemühte sich hier erst die Regierung des Großherzogtums Berg um eine regionale administrative Kontrolle und Förderung der "Holz-Kultur". Die preußische Zentralregierung, die in der Grafschaft Mark schon seit den 1760er Jahren nicht nur mit Gesetzen zum Schutz und zur (Re-)Kultivierung der Wälder, sondern auch durch die intensive Propagierung der "Holz-Sparkünste", des Ersatzes von Holzkohle durch Steinkohle und durch Empfehlungen zur holzschonenden Reform überkommener landwirtschaftlicher Praktiken gute Erfolge erzielt hatte, vermochte in der Rheinprovinz trotz verschiedener Initiativen von einflußreichen Beamten und Politikern keine vergleichbaren Regelungen durchzusetzen. Die Partikularinteressen sowohl der privaten Waldbesitzer als auch der Gewerbetreibenden und frühindustriellen Unternehmer, die den Energiebedarf ihrer Fabriken seit den 1830er Jahren infolge des Eisenbahnbaus immer mehr durch Steinkohle aus den Förderstätten an der Ruhr befriedigen konnten, verhinderten hier noch jahrzehntelang über den Rheinischen Provinziallandtag eine entsprechende Gesetzgebung. Erst die zwischen 1875 und 1880 vom preußischen Landtag verabschiedeten Forstgesetze schufen hier Abhilfe und stellten eine durchgreifende Wiederbewaldung des bergischen Industriereviers sicher.

1  Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um die überarbeitete Fassung eines Vortrags, den ich am 29. November 1995 vor dem Verein für Orts- und Heimatkunde der Grafschaft Mark im Märkischen Museum Witten gehalten habe. Er ist zugleich eine wesentlich erweiterte Version meines Aufsatzes: "An den Grenzen des Wachstums. 'Hölzernes Zeitalter' und Holzmangel um 1800", in: Hölzerne Zeiten. Die unendliche Karriere eines Naturstoffes, hg. v. U. BECKMANN u. B. FREESE, Hagen 1994, S. 57-72.

2  F. F. MENDELS: Proto-industrialization: The First Phase of the Process of Industrialization, in: Journal of Economic History 32 (1972), S. 241-261. - P. KRIEDTE, H. MEDICK, J. SCHLUMBOHM: Industrialisierung vor der Industrialisierung, Göttingen 1977. - H. KISCH: Die hausindustriellen Textilgewerbe am Niederrhein vor der industriellen Revolution, Göttingen 1981.

3  Als Ausnahmen, auf welche die jüngere Forschung deshalb anfangs auch stark rekurrierte, sind hier vor allem Arbeiten aus dem Umfeld der Historischen Schule der Nationalökonomie zu nennen. Für Rheinland-Westfalen ist darüber hinaus besonders auf das Werk des Kölner Wirtschaftshistorikers Bruno Kuske hinzuweisen, in welchem mit großer methodischer Konsequenz die inter- und überregionalen Wechselbeziehungen der westdeutschen Gewerberäume zwischen Mittelalter und jüngster Vergangenheit untersucht wurden. Für den vorliegenden thematischen Zusammenhang ist insbesondere relevant B. KUSKE: Wirtschaftsgeschichte Westfalens in Leistung und Verflechtung mit den Nachbarländern bis zum 18. Jahrhundert, Münster 1949.

4  J. RADKAU: Technik in Deutschland. Vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, Frankfurt a.M. 1989, S. 59.

5  G. SCHÄFER: Modernisierung der Vergangenheit. Geschichtswissenschaft in der Industriegesellschaft, Hamburg 1990. - W. SCHULZE: Deutsche Geschichtswissenschaft nach 1945, München 1989. - B. FAULENBACH: Deutsche Geschichtswissenschaft nach 1945, in: Tijdschrift voor Geschiedenis 94 (1981), S. 29-57.

6  L. FEBVRE: La terre et l'évolution humaine, Paris 1922. - M. RONCAYOLO: Histoire et géographie: les fondements d'une complémentarité, in: Annales E.S.C. 44 (1989), S. 1427-1434.

7  H. H. LAMB: Klima und Kulturgeschichte. Der Einfluß des Wetters auf den Gang der Geschichte, Reinbek 1989. - C. PFISTER: Fluctuations climatiques et prix céréaliers en Europe du XVIe au XXe siècles, in: Annales E.S.C. 20 (1988), S. 25-53. - E. SCHRAMM: Historische Umweltforschung und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, in: Archiv f. Sozialgeschichte 27 (1987), S. 439-455. - H. JÄGER: Einführung in die Umweltgeschichte, Darmstadt 1994. - G. BAYERL u.a. (Hg.): Umweltgeschichte. Methoden, Themen, Potentiale, Münster 1996. - F.-J. BRÜGGEMEIER / T. ROMMELSPACHER: Umwelt, in: Das Ruhrgebiet im Industriezeitalter. Geschichte und Entwicklung, Bd. 2, hg. v. W. KÖLLMANN u.a., Düsseldorf 1990, S. 509-559. - Als ältere Untersuchungen zum Verhältnis von Mensch und Natur vgl. im vorliegenden thematischen Zusammenhang K. A. WITTFOGEL: Die natürlichen Ursachen der Wirtschaftsgeschichte, in: Archiv f. Sozialwiss. u. Sozialpol. 67 (1932), S. 466-492, 579-609, 711-731. - U. HAMPICKE: Landwirtschaft und Umwelt, Diss. Berlin 1977. - K. KREEB: Die ökologischen Grundlagen der Umwelt des Menschen, in: Umschau 72 (1972), S. 681-686. - DERS: Ökologie und menschliche Umwelt, Stuttgart 1979. - R. WATSON / P. WATSON: Man and Nature. An Anthropological Essay in Human Ecology, New York 1969.

8  F. BRAUDEL: Sozialgeschichte des 15.-18. Jahrhunderts, Bd. 1: Der Alltag, München 1985, S. 362.

9  F. BRAUDEL: Capitalism and Material Life 1400-1800, Glasgow 1979, S. 274.

10  J. RADKAU: Technik, wie Anm. 4, S. 59.

11  C. LIEBICH: Die Reformation des Waldbaues im Interesse des Ackerbaues, der Industrie und des Handels, Bd. I, Prag 1844, S. 86 f.

12  A. DOPSCH: Die freien Marken in Deutschland, Baden 1933, passim.

13  G. MITSCHERLICH: Zustand, Wachstum und Nutzung des Waldes im Wandel der Zeit, Freiburg 1963. - KUSKE: wie Anm. 3, S. 99-110.

14  StA Schwelm, Hermann, 5. Mai 1824, S. 281-284: Art. "Unsere Forstwirthschaft in Verbindung mit der Ackerwirthschaft", Zit.: S. 281 f.

15  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 4 (1800), Sp. 770 f.

16  A. DOPSCH: wie Anm. 12. - Für die Grafschaft Mark vgl. u.a. K. RÜBEL: Agrarisches vom Hellwege und aus der Grafschaft Mark, Teil 1, in: BeitrGDo 11 (1902), S. 158-174. - Für das Bergische Land vgl. u.a. W. ENGELS: Die bergischen Gemarken, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (künftig: ZBGV) 70 (1949), S. 119-252. - "Nach einer Umfrage der (bergischen, B.D.) Regierung in der Mitte des 17. Jahrhunderts waren in Radevormwald, Lindlar und Wipperfürth im Gegensatz zum Niederbergischen keine Gemarken vorhanden" (S. EHRENPREIS: Das Oberbergische Land 1521-1648, in: Geschichte des Oberbergischen Kreises, hg. v. K. GOEBEL, Bd. 1, Abs. 4, "Waldwirtschaft" [in Vorbereitung; erscheint wahrscheinlich 1998]. - Für die freundliche Überlassung dieses umfangreichen Manuskripts danke ich Herrn Ehrenpreis, Bochum/München, und dem Herausgeber Herrn Prof. Dr. Goebel, Wuppertal/Dortmund, verbindlichst).

17  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 5 (1800), Sp. 1382.

18  K. v. HERESBACH: Vier Bücher über die Landwirtschaft, Bd. 1: Vom Landbau, hg. v. W. ABEL, Meisenheim 1970, S. 75 b-78 b.

19  F. LÜTGE: Geschichte der deutschen Agrarverfassung vom frühen Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert, Stuttgart (2. Aufl.) 1967, S. 254 ff. - W. ABEL: Agrarkrisen und Agrarkonjunkturen. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter, Hamburg (2. Aufl.) 1966, S. 190-195. - F.-W. HENNING: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Deutschland, Bd. 2, Paderborn 1978, S. 70 ff.

20  L. BAUER / H. MATIS: Geburt der Neuzeit. Vom Feudalsystem zur Marktgesellschaft, München (2. Aufl.) 1989, S. 139.

21  R. P. SIEFERLE: Der unterirdische Wald. Energiekrise und Industrielle Revolution, München 1982. - A. JOCKENHÖVEL: Bergbau, Verhüttung und Waldnutzung im Mittelalter (VSWG, Beiheft 121), Stuttgart 1996. - K. HASEL: Forstgeschichte, Hamburg 1985. - Als ältere Darstellungen sind für den vorliegenden thematischen Zusammenhang beachtenswert A. BARTHELMESS: Wald. Umwelt des Menschen, Freiburg i.Br. 1972. - A. BERNHARDT: Geschichte des Waldeigentums, der Waldwirtschaft und Forstwissenschaft in Deutschland, 3 Bde., Berlin 1872, 1874, 1875. - H. JÖSTING: Der Wald - seine Bedeutung, Verwüstung und Wiedergesundung, Berlin 1898. - K. BERTSCH: Geschichte des Deutschen Waldes, Jena 1953. - H. HESMER: Wald und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Hannover 1958. - K. MANTEL: Entwicklungslinien der Forstwirtschaft vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert, Berlin 1975. - A. TIMM: Die Waldnutzung in Nordwestdeutschland im Spiegel der Weistümer, Köln 1960. - H. RUBNER: Forstgeschichte im Zeitalter der industriellen Revolution, Berlin 1967.

22  R. P. SIEFERLE: Energie, in: Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. F.-J. BRÜGGEMEIER u. T. ROMMELSPACHER, München 1987, S. 26.

23  W. SOMBART: Der moderne Kapitalismus, Bd. II / 2: Das europäische Wirtschaftsleben im Zeitalter des Frühkapitalismus, vornehmlich im 16., 17. und 18. Jahrhundert, München (3. Aufl.) 1919, S. 1138.

24  Vgl. hierzu und zum folgenden besonders R.-J. GLEITSMANN: Rohstoffmangel und Lösungsstrategien. Das Problem vorindustrieller Holzknappheit, in: Technologie und Politik 16, Reinbek 1980, S. 104-154. - DERS.: Und immer wieder starben die Wälder: Ökosystem Wald, Waldnutzung und Energiewirtschaft in der Geschichte, in: Mensch und Umwelt in der Geschichte, hg. v. J. CALLIESS u.a., Pfaffenweiler 1989, S. 175-204. - J. RADKAU: Technik, wie Anm. 4, S. 59-73. - DERS.: Holzverknappung und Krisenbewußtsein im 18. Jahrhundert, in: GG 9 (1983), S. 513-543. - DERS.: Zur angeblichen Energiekrise des 18. Jahrhunderts, in: VSWG 73 (1986), S. 1-37. - DERS. / I. SCHÄFER: Holz. Ein Naturstoff in der Technikgeschichte, Reinbek 1987 sowie die in weiten Teilen konsequent naturgeschichtliche Darstellung von C. DIPPER: Deutsche Geschichte 1648-1789, Frankfurt a.M. 1991, S. 29-41.

25  Gute zeitgenössische Überblicke über die große Zahl der Mühlwerke, die im 18. Jahrhundert an den genannten Flüssen und Bächen die Wasserkraft bis zur Grenze der Verfügbarkeit nutzten, geben vor allem die Kartenwerke von Ploennies, Müller und Stamm: E. P. PLOENNIES: Topographia Ducatus Montani (1715), hg. u. bearb. v. B. DIETZ, Bd. 2: Karten, Neustadt a.d. Aisch 1988. - Zu den verschiedenen Karten von Müller vgl. die anregenden Studien von M. SPATA, insbes. seinen letzten Überblick: Die Karten der Grafschaft Mark von Friedrich Christoph Müller aus den Jahren 1775-1791, in: Beiträge zur Heimatkunde der Stadt Schwelm und ihrer Umgebung N.F. 42 (1992), S. 66-82. - Vgl. außerdem die sehr instruktive "Karte der Haupt-Fabrick- und Manufacturoerter des Herzogthums Berg" von I. P. STAMM, in: Nordrhein-Westfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (künftig: HStAD), Großherzogtum Berg, Nr. 8700 b, Bl. 43.

26  B. DIETZ: Vom spätmittelalterlichen Handwerk zur industriellen Produktionsweise: der Aufstieg des bergischen Papiergewerbes (16.-19. Jahrhundert), in: ZBGV 93 (1987 / 88), S. 81-131. - DERS.: Der Handel mit siegerländischen und bergisch-märkischen Eisen- und Stahlwaren vor der Industrialisierung, in: Vom heißen Eisen. Zur Kulturgeschichte des Schmiedens, hg. v. M. DAUSKARDT, Hagen 1993, S. 177-189, 271 ff.

27  S. EHRENPREIS: Bergisch-märkische Holzwirtschaft in der frühen Neuzeit, in: Hölzerne Zeiten, wie Anm. 1, S. 45-56. - Vgl. auch demnächst DERS.: Das Oberbergische Land, wie Anm. 16.

28  F. A. A. EVERSMANN: Übersicht der Eisen- und Stahlerzeugung, insofern solche auf Wasserwerken vorgeht, in den Ländern zwischen Lahn und Lippe, Dortmund 1804 (ND Kreuztal 1982), S. 5. - Vgl. hierzu auch L. LUNKENHEIMER: Schleifkotten, Mühlen und Hämmer an den Solinger Bächen, Köln 1990. — H.-D. JOOSTEN: Mühlen und Müller im Siegerland, Münster 1996.

29  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 6 (1801), Sp. 188.

30  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 7 (1801), Sp. 1169-1177: Art. "Gedanken über bessere Nutzung des Wassergefälles und der Anwendung des Schießpulvers zum Maschinen-Betriebe".

31  Zit. nach R.-J. GLEITSMANN: Die Haubergswirtschaft des Siegerlandes als Beispiel für ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft, in: Scripta Mercaturae 16 (1982), S. 21.

32  J. H. G. v. JUSTI: Von der Aufmerksamkeit eines Cameralisten auf die Waldungen und den Holzanbau, in: ders.: Gesammelte politische und Finanzschriften, Bd. 1, Kopenhagen 1761, S. 439-464. - Beantwortung der Preisfrage: Wie dem einreißenden Holzmangel vorzubeugen sei, Erfurt 1764. - J. L. HUBERI: Abhandlung von dem allgemeinen Holzmangel und von den Mitteln, solchem zu steuern, Frankfurt a.M. 1765. - L. v. STROIXNER: Zufällige Gedanken von dem Holzmangel, München 1788. - Art. "Holz", in: Oeconomische Encyklopädie, 24. Teil, hg. v. J. G. KRÜNITZ, Brünn 1789, S. 457 ff. - W. PFEIL: Über die Ursachen des schlechten Zustandes der Forsten und die allein möglichen Mittel, ihn zu verbessern, mit besonderer Rücksicht auf die preußischen Staaten, Züllichau 1816. - DERS.: Holzmangel, in: Allgemeine Encyclodädie der Wissenschaften und Künste, hg. v. J. S. ERSCH u. J. G. GRUBER, Abt. 2, Bd. 9, Leipzig 1832, S. 165-167.

33  J. WESSELY: Die österreichischen Alpenländer und ihre Forste, Bd. 1, Wien 1853, S. 418 f.

34  R. P. SIEFERLE: wie Anm. 21, S. 28.

35  K. H. KAUFHOLD: Das Metallgewerbe der Grafschaft Mark im 18. und frühen 19. Jahrhundert, Dortmund 1976, passim. - G. LANGE: Das ländliche Gewerbe in der Grafschaft Mark am Vorabend der Industrialisierung, Köln 1976, S. 25 ff. - C. WISCHERMANN: An der Schwelle der Industrialisierung (1800-1850), in: Westfälische Geschichte, Bd. 3: Das 19. und das 20. Jahrhundert, hg. v. W. KOHL, Düsseldorf 1984, S. 97-102. - B. DIETZ: Der Handel mit bergisch-märkischen und siegerländischen Eisen- und Stahlwaren, wie Anm. 26. - J. RADKAU, Technik, wie Anm. 4, S. 60, 62.

36  J. RADKAU / I. SCHÄFER: wie Anm. 24, S. 91-125.

37  J. J. SCOTTI (Hg.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen welche in den ehemaligen Herzogthümern Jülich, Cleve, Berg und in dem vormaligen Großherzogthum Berg ... ergangen sind, vom Jahr 1475 bis ... 1815, 1. Theil, Düsseldorf 1821. - DERS. (Hg.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen welche in dem Herzogthume Cleve und in der Grafschaft Mark ... ergangen sind, vom Jahre 1418 bis zum ... Jahre 1816, Düsseldorf 1826, S. 213 ff, 274-306, 419, 546, 673. - DERS. (Hg.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen welche in dem vormaligen Churfürstenthum Cöln ... ergangen sind, vom Jahre 1463 bis zum ... Jahre 1816, Abt. 1, Düsseldorf 1830, S. 71, 158, 189-193, 208, 501, 519. - O. R. REDLICH: Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Bergbaus am Niederrhein, in: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins 15 (1900), S. 118-164, bes. 134, 151, 155-159. - E. DÖSSELER: Kleve-Mark am Ende des Dreißigjährigen Krieges, in: Düsseldorfer Jahrbuch 47 (1955), S. 254-296, bes. S. 283. - DERS. (Hg.): Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der südlichen Mark vor 1806, Werdohl 1958, S. 58-61, 69-80. - DERS.: Die Wirtschaft der Grafschaft Mark unter Brandenburg-Preußen 1609-1806, in: Altenaer Beiträge N.F. 1 (1961), S. 1-77, bes. S. 56 f, 60 f. - K. HECKMANN: Homburgische Landordnungen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: ZBGV 60 (1931), S. 41-112, bes. S. 47-54. - E. JAEGER: Von alten Bergwerken im märkischen Amt Neustadt, vornehmlich im 16. Jahrhundert, in: ZBGV 67 (1939), S. 46-55. - S. EHRENPREIS: Das Oberbergische Land, wie Anm. 16.

38  G. CORBACH: Geschichte von Waldbröl, Köln 1973, S. 431.

39  S. EHRENPREIS: Bergisch-märkische Holzwirtschaft, wie Anm. 27, S. 47 f.

40  D. EBELING: Der Holländerholzhandel in den Rheinlanden (VSWG, Beiheft 101), Stuttgart 1992, S. 75. - DERS.: "Vloyten ende plancken". Der Holzhandel am Niederrhein vom 15. bis zum 18. Jahrhundert, in: "Zu Allen theilen Inß mittel gelegen". Wesel und die Hanse an Rhein, Ijssel und Lippe, hg. v. W. ARAND u. J. PRIEUR, Wesel 1991, S. 168-178.

41  Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (künftig: StAMs), Kriegs- u. Domänenkammer Kleve, Nr. 9 a, früher StAMs, Oberbergamt Dortmund, Nr. 454, publiziert in A. MEISTER (Hg.): Ausgewählte Quellen und Tabellen zur Wirtschaftsgeschichte der Grafschaft Mark (Die Grafschaft Mark. Festschrift zum Gedächtnis der 300jährigen Vereinigung mit Brandenburg-Preußen, Bd. 2), Dortmund 1909, S. 97-103.

42  Ebd., S. 97.

43  Ebd., S. 98 ff.

44  B. DIETZ: Erich Philipp Ploennies (1672-1751). Leben und Werk eines mathematischen Praktikers der Frühaufklärung, Neustadt a.d. Aisch 1996. - DERS.: Staatsbeschreibung und Spezielle Geographie. Werk und Konzeptionen des mathematischen Praktikers Erich Philipp Ploennies, in: Der "mathematicus". Zur Entwicklung und Bedeutung einer neuen Berufsgruppe in der Zeit Gerhard Mercators, hg. v. I. HANTSCHE, Bochum 1996, S. 281-301.

45  C. DIPPER: wie Anm. 24, S. 33. - Zur Siegerländer Haubergswirtschaft sind immer noch grundlegend: H. KRUSE: Forstwirtschaft und Industrie im ehemaligen Fürstentum Nassau-Siegen (Holzköhlerei und Löherei), in: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte des Siegerlandes, hg. v. F. PHILIPPI, Münster 1909, S. 65-176. - P. FICKELER: Das Siegerland als Beispiel wirtschaftsgeschichtlicher und wirtschaftsgeographischer Harmonie, in: Erdkunde. Archiv für wissenschaftliche Geographie 8 (1954), S. 15-51.

46  P. KRIEDTE / H. MEDICK / J. SCHLUMBOHM: wie Anm. 2, S. 76.

47  J. H. ZEDLER: Großes vollständiges Universallexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 52, Halle 1747, Art. "Wald", Sp. 1161.

48  F. LÜTGE: Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Berlin (3. Aufl.) 1966, S. 256. - C. DIPPER: wie Anm. 24, S. 33.

49  StAMs, Kleve-Märkische Reg., Landessachen, Nr. 22 (Edikte für Behörden u. Gerichte im Herzogtum Kleve u. in der Grafschaft Mark), Bl. 185-214.

50  StAMs, Märkisches Forstamt, Nr. 3 (Forst- u. Marken-Ordnungen pro 1756 bis 1775), Nr. 9 (Vorschläge zur Besserung des Forstbestandes, 1734-1754).

51  J. REULECKE / B. DIETZ (Hg.): Mit Kutsche, Dampfroß, Schwebebahn. Reisen im Bergischen Land II (1750-1910), Neustadt a.d. Aisch 1984, S. 19.

52  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 6 (1801), Sp. 90.

53  StAMs, Märkisches Forstamt, Nr. 3, wie Anm. 50, unpag.: Kopie der Märkischen Forstordnung vom 1.11.1766.

54  StAMs, Kleve-Märkische Reg., Landessachen, Nr. 857 (Bekämpfung des Raubbaus u. Steuerung der Holzwirtschaft, 1769-1801), Bl. 2.

55  Ebd., Bl. 3-13.

56  Ebd., Bl. 19-24.

57  Ebd., Bl. 77 f.

58  H. KISCH: wie Anm. 2, S. 195-257.

59  W. KÖLLMANN: Bevölkerung in der industriellen Revolution, Göttingen 1974, S. 187. - P. KRIEDTE / H. MEDICK / J. SCHLUMBOHM: wie Anm. 2, S. 174 f.

60  G. HUCK / J. REULECKE (Hg.): " ... und reges Leben ist überall sichtbar!" Reisen im Bergischen Land um 1800, Neustadt a.d. Aisch 1978, S. 55.

61  Ebd., S. 54 f.

62  J. REULECKE / B. DIETZ: wie Anm. 51, S. 85. - Zum oben angedeuteten Desiderat einer Quellenstudie zur Geschichte des frühneuzeitlichen Steinkohlenbergbaus an der Ruhr vgl. jetzt die innovativen Detailstudien von Michael Fessner, die bald in wesentlich erweiterter Form als Monographie greifbar sein werden: M. FESSNER: Der märkische Steinkohlenbergbau vor der Industrialisierung: 1600-1806/07. Ein Forschungsproblem - Teil 1, in: Der Anschnitt 44 (1992), S. 150-161; Teil 2, in: ebd., 45 (1993), S. 84-100. - DERS.: Die märkischen Adelshäuser und Brandenburg-Preußen. Die Frage des Bergregals auf Steinkohle, in: JbVfOHM 93/94 (1995), S. 285-343. Vgl. außerdem W. REININGHAUS: Der märkische Steinkohlenbergbau und Brandenburg-Preußen. Ein Überblick über die Entwicklung bis 1770, in: Das Muth-, Verleih- und Bestätigungsbuch 1770-1773. Eine Quelle zur Frühgeschichte des Ruhrbergbaus, bearb. v. J. HUSKE, W. REININGHAUS u. T. SCHILP, DORTMUND 1993, S. 13-50.

63  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 4 (1800), Sp. 773.

64  C. DIPPER: wie Anm. 24, S. 39 f.

65  P.-H.-L. PAILLOT: Zuflucht Rhein / Ruhr. Tagebuch eines Emigranten (1794), Essen 1988, S. 73 u. 79.

66  J. REULECKE / B. DIETZ: wie Anm. 51, S. 58.

67  G. HUCK / J. REULECKE: wie Anm. 60, S. 82 f.

68  Ebd., S. 137.

69  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 4 (1800), Sp. 769-775: Art. "Oeconomie. Ueber den Mangel des Nadelholzes in Westfalen". - Vgl. hierzu etwa auch die Kurzberichte ebd., 5 (1800), Sp. 847 und ebd., Sp. 1404 sowie ebd., 6 (1801), Sp. 113-126: Art. "Oeffentliches Wohl. Ueber den in der Grafschaft Ravensberg eingerissenen Holzmangel ...". - Ebd., 7 (1801), S. 1089-1098, Art. "Kritik" (an der Behauptung, die Wälder seien gemeinschaftliches Eigentum aller Menschen, und es bestünde insofern ein allgemeiner Rechtsanspruch auf ungehinderten Zugang und kostenlose Nutzung).

70  R.-J. GLEITSMANN: Holznot und Holzsparkünste im 18. Jahrhundert, in: Energie in der Geschichte. Zur Aktualität der Technikgeschichte. 11th Symposium of the International Cooperation in History of Technology Commitee, Düsseldorf 1987, S. 393-400.

71  F. C. MÜLLER: Vollständige Beschreibung der Sparöfen und Heerde, welche in der Grafschaft Mark schon seit vielen Jahren gebräuchlich und bewährt befunden sind ..., Weimar 1803. - Vgl. hierzu auch G. F. MÖLLER: Ohnmaßgebliche Vorschläge, wie eine ohnfehlbare Holz-Erspahrung bey Erheizung der Wohn-Zimmer zu erhalten, in: Oeconomische Nachrichten, Bd. 1, Leipzig 1750, S. 647-687. - C. H. MEISNER: Handbuch zur Holzersparung, Leipzig 1801. - F. THON: Holzsparkunst, in: Allgemeine Encyclopaedie der Wissenschaften und Künste, hg. v. J. S. ERSCH u. J. G. GRUBER, Abt. 2, Bd. 9, Leipzig 1832, S. 190-193. - Als modernen Forschungsüberblick vgl. R.-J. GLEITSMANN: Energiesparende Technologie um 1800, in: Der Märker 33 (1984), S. 191-203.

72  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 6 (1801), Sp. 81-93: Art. "Staatswirthschaft und Oeconomie", Zit.: Sp. 90 ff.

73  B. DIETZ / F. HOFFMANN: Das Fabriken- und Manufakturwesen des Großherzogtums Berg zu Beginn des Jahres 1809. Eine ökonomische Zustandsbeschreibung des Staatsrats Theodor Ark, in: ZBGV 92 (1986), S. 183.

74  Ebd., S. 184.

75  Ebd., S. 185.

76  Ebd., S. 191.

77  Zit. aus Oberschlesien von 1787, hier zit. nach H. KIESEWETTER: Industrielle Revolution in Deutschland 1815-1914, Frankfurt a.M. 1989, S. 223.

78  J. RADKAU / I. SCHÄFER: wie Anm. 24, S. 217.

79  J. REULECKE / B. DIETZ: wie Anm. 51, S. 48.

80  P. KRIEDTE / H. MEDICK / J. SCHLUMBOHM: wie Anm. 2, S. 356.

81  J. REULECKE / B. DIETZ: wie Anm. 51, S. 56.

82  Ebd., S. 54.

83  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 5 (1800), Sp. 1383.

84  J. KRUDEWIG: Der Königsforst. Eine forstgeschichtliche und forstwirtschaftliche Studie, in: Schriftenreihe Rösrath 9 (1983), H. 1, S. 5-41, hier S. 37.

85  Vgl. hierzu und zum folgenden HStAD, Regierung Düsseldorf, Forstwesen, Nr. 6101, 6102 (Acta betreffend die Verhütung der Devastation u. Rottung der Gemeinde- u. Privatwaldungen, 1834-1838; Acta betreffend die Verhütung der Devastation u. Rottung der Gemeinde- u. Privat- [resp. Berg-] Waldungen, 1839-1860).

86  HStAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6102, Bl. 23 ff.

87  StA Schwelm, Westfälischer Anzeiger 4 (1800), Sp. 774 f.

88  H. KISCH: wie Anm. 2, S. 195-257. - B. DIETZ: Die nationalökonomischen "Ansichten der bergischen Industrie" von Konrad Frohn aus dem Jahre 1803, in: Beiträge und Materialien zur Lokal- und Regionalgeschichte des Bergischen Landes, hg. v. B. DIETZ u. H. F. BECKER, Wuppertal 1985, S. 220-239.

89  StA Wuppertal, Täglicher Anzeiger für Berg und Mark, 19. März 1930, Art. "Die Verwüstung der bergischen Wälder 1797 durch die Franzosen".

90  HStAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6102, Bl. 23' u. 24.

91  StAMs, Großherzogtum Berg D 5, Nr. 15 (Zit.), Nr. 16; E 10, Nr. 155.

92  J. ENGELBRECHT: Das Herzogtum Berg im Zeitalter der Französischen Revolution. Modernisierungsprozesse zwischen bayerischem und französischem Modell, Paderborn 1996, S. 245 ff. - B. DIETZ (Hg.): Das Großherzogtum Berg als napoleonischer Modellstaat. Eine regionalhistorische Zwischenbilanz, Köln 1995. - H. RINGEL: Bergische Wirtschaft zwischen 1790 und 1860. Probleme der Anpassung und Eingliederung einer frühindustriellen Landschaft, Neustadt a.d. Aisch 1966, S. 106-116. - O. R. REDLICH: Zur Geschichte der Industrie am Niederrhein: Die Abwanderung bergischer Industrie auf das linke Rheinufer, in: Düsseldorfer Jahrbuch 31 (1920 / 24), S. 53-56. - Hierzu u. zur neuesten Forschungslage vgl. demnächst auch zusammenfassend J. ENGELBRECHT: Probleme der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Großherzogtums Berg, in: C. SCHMIDT: Das Großherzogtum Berg (1806-1813), hg. v. B. DIETZ, Neustadt a.d. Aisch 1998.

93  HStAD, Oberpräsidium Köln, Nr. 96.

94  HStAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6102, Bl. 23.

95  HStAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6101, Bl. 162-173'. - Vgl. hierzu auch die Akten StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 2522 (Instituten-Waldungen im Kreis Olpe, 1822-1898) und StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 1109 (Einführung einer besseren Forstwirtschaft im Amt Olpe, 1823-1835), in denen keine spezifischen Beschwerden der Förster über Holzknappheit enthalten, sondern ganz im Gegenteil geradezu optimistische Berichte über die Verbesserung der "früheren willkürlichen Bewirthschaftung und Devastation" durch systematische Kultivierungsmaßnahmen überliefert sind.

96  Vgl. hierzu auch R. GÜNTHER: Der Arnsberger Wald im Mittelalter. Forstgeschichte als Verfassungsgeschichte, Münster 1994.

97  StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 413 (Acta betreffend den Verkauf mehrerer isolirt liegender Wald-Parcellen in der Forst-Inspection Dortmund 1823), Nr. 1178 (Verkauf von Waldparcellen der Forstinspection Dortmund 1827), Nr. 1235 (Bewirtschaftung der Kommunal- u. Instituten-Waldungen, 1805-1859).

98  StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 859 (Generalia die Auflösung der Forstinspection Dortmund durch Veräußerung der dazugehörigen Walddistricte betreffend, 1823-1827).

99  StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 413: wie Anm. 97, Nr. 4255 (Nachweisung der Kommunal- u. Institutswaldungen, 1824).

100  StAMs, Märkisches Forstamt, Nr. 3 (Forsten- u. Marken-Ordnungen pro 1756 bis 1775), unpag.

101  StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 984 (Waldbrände u. -beschädigungen in der Forst-Inspection Dortmund, 1818-1823).

102  StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 1645 (Forst-Bewirthschaftungs-Pläne u. Forst-Cultur-Pläne der 4. Forst-Inspection des Reg. Bezirks Arnsberg für das Jahr 1822).

103  StAMs, Märkisches Forstamt, Nr. 3, 4, 9, 14, 20.

104  StAMs, Reg. Arnsberg, III B, Nr. 1242 (Regulierung der Holzabgaben in den Kommunal-Waldungen, 1816-1850), Regulativ, S. 9.

105  HStAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6101: "Verfügung die Einführung der Siegenschen Haubergs-Wirthschaft respektive die Consolisierung der Waldungen betreffend" vom 27. Dezember 1834.

106  Ebd., Bl. 81 ff.

107  HStAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6102, Bl. 208'. - Zum Sauerland vgl. jetzt die ausgezeichnete Studie von B. SELTER: Waldnutzung und ländliche Gesellschaft Landwirtschaftlicher 'Nährwald' und neue Holzökonomie im Sauerland des 18. und 19. Jahrhunderts, Paderborn 1995.

108  Ebd., Bl. 19 ff.

109  StAMs, Kriegs- u. Domänenkammer Kleve, Nr. 9 a.

110  H.-G. GRÜNEKLEE: Der Remscheider Wald im Wandel der Zeiten. Ein Beitrag zur Forstgeschichte Remscheids, Remscheid 1983, S. 23-30. - Vgl. hierzu auch J. MOOSER: Holzdiebstahl und soziale Konflikte, in: Beiträge zur hist. Sozialkunde 11 (1981), S. 20-27.

111  C. DIPPER: wie Anm. 24, S. 40.

112  P. KRIEDTE / H. MEDICK / J. SCHLUMBOHM: wie Anm. 2, S. 278.

113  Zit. nach S. BAHNE: Die Freiherren Ludwig und Georg von Vincke im Vormärz, Dortmund 1975, S. 57.

114  R. FREMDLING: Eisenbahnen und deutsches Wirtschaftswachstum 1840-1879. Ein Beitrag zur Entwicklungstheorie und zur Theorie der Infrastruktur, Dortmund (2. Aufl.) 1985. - W. STEITZ: Eisenbahn und Steinkohlenbergbau im Ruhrgebiet, in: Westfalens Wirtschaft am Beginn des "Maschinenzeitalters", hg. v. H.-J. TEUTEBERG, Dortmund 1988, S. 317-335. - K.-W. BELZ: Eisenbahnen in der Industriellen Revolution: Ein frühes Wuppertaler Projekt, Wuppertal 1979. - D. THIER: Friedrich Harkort und die Schlebusch-Harkorter Kohlenbahn, in: Beiträge zur Heimatkunde der Stadt Schwelm und ihrer Umgebung N.F. 43 (1993), S. 125-134.

115  S. BAHNE: wie Anm. 113, S. 58 (dort auch weiterführende Literatur).

116  C. DIPPER: wie Anm. 24, S. 40.

117  Vgl. hierzu als lokales Fallbeispiel aus dem Bergischen Land L. KELLERMANN: Die Geschichte der städtischen Waldungen der Stadt Wermelskirchen, Wermelskirchen 1988. - Für die freundliche Überlassung dieses unveröffentlichten Vortragsmanuskripts danke ich Herrn Kellermann, Wermelskirchen, verbindlichst.

118  StA Remscheid, XI E 7 (Baumpflanzungen im Gemeindebusche, 1853-1901), Verwaltungsbericht 1853.

119  StA Wuppertal, Elberfelder Zeitung, 12.11.1857.

120  StA Remscheid, XI E 8 (Wiederbewaldung öder Bergrücken, 1856-1878), Eingabe des Erlasses mit Schreiben vom 9.10.1857 an die preußische Provinzialregierung zu Düsseldorf, Abt. des Innern; abschlägiger Bescheid vom 11.11.1857.

121  StA Wuppertal, Elberfelder Zeitung, 12.11.1857. - Ebd., 21.4.1858.

122  StA Remscheid, XI E 8. - Ebd., Lenneper Kreisblatt, 27.1.1858 (Bericht des Landrats des Kreises Lennep v. Bernuth).

123  Preußische Gesetzessammlung, 1875, S. 416; 1878, S. 222; 1880, S. 230. 


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